Fördermittel (Symbolbild)

Sozialpolitische Förderprogramme

Die Bezeichnung „Sozialpolitische Förderprogramme“ steht für verschiedene Förderansätze des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG), des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) und der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Bezeichnung „Sozialpolitische Förderprogramme“ steht für verschiedene Förderansätze des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG), des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) und der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen.

Der gezahlte Zuschuss stammt aus Landesmitteln.

Es können zum Beispiel gefördert werden:

  • Modellprojekte zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, z. B. Demenz
  • Modellprojekte, die helfen, Obdachlosigkeit zu vermeiden
  • Modellprojekte zur Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements
  • Projekte zur Stärkung der Partizipation von Älteren an Gesellschaft und Wirtschaft 
  • Beratungsstellen für neue Wohnformen im Alter
  • Projekte, welche die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung verbessern. 

Anträge auf Förderung können jederzeit bei dem zuständigen Ministerium oder bei uns gestellt werden. Den jeweils aktuellen Vordruck sowie weitere Informationen erhalten Sie ebenfalls über uns oder auf den Webseiten des entsprechenden Ministeriums.

Bei Fragen zu Ihrem Antrag, dem Zuwendungsbescheid und der Verwendung von bewilligten Mitteln kontaktieren Sie bitte die für Sie zuständige Ansprechperson. 

Alle notwendigen Formulare und Allgemeinen Nebenbestimmungen können Sie im Formularservice runterladen. Hier finden Sie sowohl die alten als auch die aktuellen Versionen. Bitte beachten Sie, dass nur die Allgemeinen Nebenbestimmungen und Verwendungsnachweisformulare gelten, die Ihnen mit dem Bescheid übersandt worden sind.