Förderprogramm INTERREG VI A
Seit 1990 fördert die Europäische Union die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im deutsch-niederländischen Grenzraum kontinuierlich und gemeinschaftlich aus Mitteln eines Strukturfonds (INTERREG). Für das Interreg-Programm Deutschland-Nederland stehen rund 225 Millionen Euro an EFRE-Mitteln zur Verfügung. Zusammen mit den Fördermitteln der Interreg-Partner ergibt dies ein Gesamtbudget von rund 465 Millionen Euro. Die sechste Interreg-Förderperiode begann im Jahr 2021 und läuft parallel zum EU-Haushaltszyklus.
Ziel des INTERREG-Programmes ist es, die Probleme, die sich aus der Grenzlage und damit relativen Isolierung der Regionen in der jeweiligen nationalen Wirtschaft ergeben, zu überwinden und die Vorteile des gemeinsamen Marktes besser zu nutzen.
Das deutsch-niederländische Programmgebiet umfasst im Rahmen der aktuellen Programmphase INTERREG VI A mit 460 Kilometern nahezu die gesamte deutsch-niederländische Grenzregion. Es erstreckt sich auf Teile der Bundesländer Nordrhein-Westfalen (Regierungsbezirke Düsseldorf und Münster) und Niedersachsen sowie auf die Gebiete der niederländischen Provinzen Friesland, Groningen, Drenthe, Flevoland, Overijssel, Gelderland, Noord-Brabant und Limburg.
Im Regierungsbezirk Düsseldorf sind die beiden Euregios Rhein-Maas-Nord mit Sitz in Mönchengladbach und die Euregio Rhein-Waal mit Sitz in Kleve angesiedelt. Diese umfassen die Städte Mönchengladbach, Krefeld und Düsseldorf, die Kommunen der Kreise Viersen, Kleve und Wesel sowie ausgewählte angrenzende Gebiete. Das Pendant auf niederländischer Seite bilden die angrenzenden niederländischen Provinzen Limburg, Gelderland und Noord-Brabant.
Außerhalb des Regierungsbezirks Düsseldorf bestehen die EUREGIO mit Sitz in Gronau (Betreuung durch die Bezirksregierung Münster) sowie die Euregio Maas-Rhein mit Sitz in Aachen (Betreuung durch die Bezirksregierung Köln).
INTERREG VI trägt zu vier europäischen Prioritäten bei:
- Priorität 1: Ein innovativeres Programmgebiet (Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten sowie Einführung fortschrittlicher Technologien; Steigerung des nachhaltigen Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von KMU)
- Priorität 2: Ein grüneres Programmgebiet (Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophen- sowie Risikoprävention, Widerstandsfähigkeit; Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft und ressourcenschonender Wirtschaft)
- Priorität 3: Zusammen an einem verbundenen Grenzgebiet arbeiten (Verbesserung der Effizienz und Inklusivität der Arbeitsmärkte, Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu Bildung, Ausbildung und Gesundheitsversorgung)
- Priorität 4: Ein bürgernäheres Europa im Grenzgebiet (Verbesserung einer effizienten öffentlichen Verwaltung, insbesondere im Hinblick auf die Beseitigung rechtlicher und anderer Hindernisse in Grenzregionen, Aufbau von gegenseitigem Vertrauen, insbesondere durch die Förderung von People-to-People Aktivitäten)
Weitere Informationen zum Antrags- und Genehmigungsverfahren erhalten Sie bei den Geschäftsstellen der Euregio Rhein-Waal (https://www.euregio.org/), der Euregio Rhein-Maas-Nord (https://euregio-rmn.de/de) und auf der Homepage für das INTERREG VI A-Programm (https://deutschland-nederland.eu/de/). Hier finden Sie auch allgemeine weiterführende Informationen.