Freiflächen Solaranlage (Symbolbild) © Simon Kraus - stock.adobe.com

Infoveranstaltung der Regionalplanungsbehörde Düsseldorf zu Freiflächensolarenergieanlagen (FFSA) (April/Mai 2023)

Im ersten Quartal 2023 kam es zu vermehrten Anfragen von Seiten der Kommunen der Planungsregion zur aktuellen Rechtslage von Freiflächensolarenergieanlagen (FFSA).

Hintergrund dieser Anfragen war zum einen die Privilegierung von FFSA als eigenständige Hauptnutzung im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB durch die Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) durch das Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht (BGBl. 2023 I Nr. 6 vom 11.01.2023) und zum anderen der LEP-Erlass Erneuerbare Energien des MWIKE vom 28.12.2022, in dem die Landesplanungsbehörde aufzeigt, welche Möglichkeiten der aktuell Landesentwicklungsplan (LEP) NRW für FFSA bereits ermöglicht.

Die Regionalplanungsbehörde hat daher eine Online-Informationsveranstaltung für die Kommunen der Planungsregion konzipiert. Ziel und Gegenstand der Veranstaltung ist (war) es, bei allen Kommunen der Planungsregion einen einheitlichen Sach- und Wissensstand zu der aktuellen Rechtslage bei FFSA schaffen. Der Fokus liegt (lag) dabei zuständigkeitshalber auf dem Verhältnis der aktuell gültigen Ziele und Grundsätze der Raumordnung in der Planungsregion Düsseldorf zum Bauplanungsrecht.

Auf Grund der hohen Zahl von Anmeldungen wird (wurde) die Veranstaltung an zwei Terminen (19.04.2023 und 09.05.2023) angeboten.