Auszug aus den zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans Düsseldorf (RPD) in der Fassung mit den geplanten Änderungen (Aufstellungsbeschluss)

15. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Kevelaer

(Änderung von AFA in GIB) – Die Regionalplanänderung ist wirksam!

Anlass für die 15. Änderung des Regionalplans (RPD) ist eine geplante Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Kevelaer. In der FNP-Änderung geht es um die Planung einer Gewerbefläche zur Verlagerung und gleichzeitigen Erweiterung eines bereits in Kevelaer ansässigen Betriebs. Dieser produziert Aluminiumelemente und plant die Erweiterung seiner Fertigungskapazitäten und seines Sortiments. Das aktuelle Betriebsgelände im Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) westlich der B9 bietet hier keine ausreichenden Platzkapazitäten. Darüber hinaus wird seitens der Stadt Kevelaer ausgeführt, dass die Flächen der heutigen Fertigungsstätte voraussichtlich mittelfristig nicht weiter zur Verfügung stünden. Die Regionalplanänderung dient damit auch der Standortsicherung des Betriebs.

Das Plangebiet befindet sich im Osten der Hauptortslage Kevelaer. Es wird nach Norden und Nordosten durch den Hoogeweg begrenzt. Südöstlich erfolgt die Abgrenzung durch die Industriestraße sowie weiter südlich durch die bereits bestehenden Gewerbebetriebe. In Richtung Westen wird der Planbereich durch den bereits im RPD festgelegten GIB abgegrenzt. Das Plangebiet umfasst insgesamt 22 ha und setzt sich aus der 15 ha großen Betriebserweiterung, der bereits rechtsgültigen 63. Flächennutzungsplanänderung Kevelaer mit ca. 5 ha sowie einer etwa 2 ha großen Hofstelle zusammen, die im nördlichen Bereich des Plangebiets liegt und maßstabsbedingt auf Ebene der Regionalplanung ebenfalls in den GIB miteinbezogen werden soll. Im rechtskräftigen RPD ist das Plangebiet derzeit als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich festgelegt (AFA). Auf Ebene der Bauleitplanung ist es gemäß den Abstimmungsregeln des Gewerbeflächenpools in Teilen bereits bauleitplanerisch für gewerbliche Nutzungen umgesetzt. Neben den bauleitplanerisch dargestellten gewerblichen Bauflächen schließen unmittelbar südlich und westlich an das Plangebiet außerdem bereits bestehende gewerbliche Nutzungen an. Nördlich schließt an das Plangebiet ein AFA an, der durch die Freiraumfunktionen „Bereich für den Schutz der Natur“ (BSN) sowie „Überschwemmungsbereich“ (ÜSB) überlagert wird. Hier verläuft in einem Abstand von ca. 250 m parallel zur nördlichen Grenze des Änderungsbereichs auch die Niers. Östlich schließt ein AFA mit der überlagernden Freiraumfunktion "Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung" (BSLE) an.

Die 15. Änderung des RPD beabsichtigt im Wesentlichen, die raumordnerischen Voraussetzungen für eine Betriebsverlagerung und -erweiterung eines bereits in Kevelaer ansässigen Unternehmens im Sinne des virtuellen Gewerbeflächenpools (Kap. 3.3.3 Z1 RPD) zu schaffen sowie bereits im Flächennutzungsplan enthaltene gewerbliche Bauflächen nachzuzeichnen.

VERFAHRENSABLAUF (ABGESCHLOSSEN)

Frühzeitige Unterrichtung

Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurden frühzeitig – unter anderem durch eine Veröffentlichung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf vom 18. August 2022 und einer Sonderbeilage zum Amtsblatt – von der Aufstellung des Raumordnungsplans unterrichtet. Die öffentlichen Stellen wurden zudem aufgefordert, Aufschluss über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können.
 

Scoping

Nach § 8 Absatz 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG) ist bei der Änderung von der für den Raumordnungsplan zuständigen Stelle eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplans auf die Schutzgüter zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten sind.

Die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des Raumordnungsplans berührt werden kann, wurden hierbei beteiligt. Ihnen wurde im Rahmen des Scopings Gelegenheit gegeben, sich zum Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrads des Umweltberichts zu äußern. Soweit sich aus den Stellungnahmen im Rahmen dieser Beteiligung relevante Vorschläge bezüglich des Umweltberichtes oder der Umweltprüfung ergaben, wurden diese berücksichtigt.
 

Aufstellungsbeschluss

Der Regionalrat Düsseldorf hat am 15. Dezember 2022 den Aufstellungsbeschluss zu dieser Regionalplanänderung gefasst.
 

Beteiligungsverfahren

Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurde in der Zeit vom 27. Januar bis einschließlich 27. Februar 2023 Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht gegeben. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in einer Synopse zusammengestellt. Die Anregungen und Bedenken wurden anschließend regionalplanerisch bewertet.
 

Feststellungsbeschluss

Auf Grundlage aller eingereichten Stellungnahmen und der regionalplanerischen Bewertungen hat der Regionalrat am 15. Juni 2023 mehrheitlich – bei sieben Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und einer Gegenstimme der Partei DIE LINKE – den Feststellungsbeschluss zu dieser Regionalplanänderung gefasst.
 

Bekanntmachung

Der Landesplanungsbehörde wurde die Regionalplanänderung mit Bericht vom 27. Juni 2023 angezeigt. Die anschließende Rechtsprüfung hat ergeben, dass keine Einwendungen erhoben werden.

Der Bekanntmachungserlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 31. August 2023 wurde am 22. September 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW. S. 1125) veröffentlicht. Mit dieser Bekanntmachung wurde die Regionalplanänderung wirksam.
 

Niederlegung

Der Raumordnungsplan steht mit der Begründung, einer Rechtsbehelfsbelehrung sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Absatz 3 ROG und der Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen nach § 8 Absatz 4 Satz 1 ROG hier zum Abruf bereit:

Darüber hinaus ist in Raum 369 des Dienstgebäudes der Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, eine Einsichtnahme in die genannten Unterlagen möglich.