15. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Kevelaer
Anlass für die 15. Änderung des Regionalplans (RPD) ist eine geplante Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Kevelaer. In der FNP-Änderung geht es um die Planung einer Gewerbefläche zur Verlagerung und gleichzeitigen Erweiterung eines bereits in Kevelaer ansässigen Betriebs. Dieser produziert Aluminiumelemente und plant die Erweiterung seiner Fertigungskapazitäten und seines Sortiments. Das aktuelle Betriebsgelände im Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) westlich der B9 bietet hier keine ausreichenden Platzkapazitäten. Darüber hinaus wird seitens der Stadt Kevelaer ausgeführt, dass die Flächen der heutigen Fertigungsstätte voraussichtlich mittelfristig nicht weiter zur Verfügung stünden. Die Regionalplanänderung dient damit auch der Standortsicherung des Betriebs.
Das Plangebiet befindet sich im Osten der Hauptortslage Kevelaer. Es wird nach Norden und Nordosten durch den Hoogeweg begrenzt. Südöstlich erfolgt die Abgrenzung durch die Industriestraße sowie weiter südlich durch die bereits bestehenden Gewerbebetriebe. In Richtung Westen wird der Planbereich durch den bereits im RPD festgelegten GIB abgegrenzt. Das Plangebiet umfasst insgesamt 22 ha und setzt sich aus der 15 ha großen Betriebserweiterung, der bereits rechtsgültigen 63. Flächennutzungsplanänderung Kevelaer mit ca. 5 ha sowie einer etwa 2 ha großen Hofstelle zusammen, die im nördlichen Bereich des Plangebiets liegt und maßstabsbedingt auf Ebene der Regionalplanung ebenfalls in den GIB miteinbezogen werden soll. Im rechtskräftigen RPD ist das Plangebiet derzeit als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich festgelegt (AFA). Auf Ebene der Bauleitplanung ist es gemäß den Abstimmungsregeln des Gewerbeflächenpools in Teilen bereits bauleitplanerisch für gewerbliche Nutzungen umgesetzt. Neben den bauleitplanerisch dargestellten gewerblichen Bauflächen schließen unmittelbar südlich und westlich an das Plangebiet außerdem bereits bestehende gewerbliche Nutzungen an. Nördlich schließt an das Plangebiet ein AFA an, der durch die Freiraumfunktionen „Bereich für den Schutz der Natur“ (BSN) sowie „Überschwemmungsbereich“ (ÜSB) überlagert wird. Hier verläuft in einem Abstand von ca. 250 m parallel zur nördlichen Grenze des Änderungsbereichs auch die Niers. Östlich schließt ein AFA mit der überlagernden Freiraumfunktion "Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung" (BSLE) an.
Die 15. Änderung des RPD beabsichtigt im Wesentlichen, die raumordnerischen Voraussetzungen für eine Betriebsverlagerung und -erweiterung eines bereits in Kevelaer ansässigen Unternehmens im Sinne des virtuellen Gewerbeflächenpools (Kap. 3.3.3 Z1 RPD) zu schaffen sowie bereits im Flächennutzungsplan enthaltene gewerbliche Bauflächen nachzuzeichnen.
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