Landvermessung (Symbolbild)

Ausbildungsberufe in der Geoinformations-Technologie

Die staatlich anerkannten Ausbildungsberufe in der Geoinformationstechnologie sind:
- Geomatiker/in
- Vermessungstechniker/in (Fachrichtung Vermessung)
- Vermessungstechniker/in (Fachrichtung Bergvermessung).
siehe auch unter auf der Ausbildungsseite des Innenministeriums NRW

Die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 31, ist die zuständige Stelle für die Ausbildungsstätten, die im Bezirk Düsseldorf liegen.

Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse

Informationen als PDFZur Registrierung des Ausbildungsverhältnisses hat der Ausbildende unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages folgende Unterlagen vorzulegen:
- Kopie des Ausbildungsvertrages
- Kopie des betrieblichen Ausbildungsplanes
- ggf. Angaben zur fachlichen Eignung der Ausbilder/in
- Angabe der Berufsschule

Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Eine Ausbildungsvergütung ist dann nicht mehr angemessen, wenn die Empfehlung der zuständigen Stellen um mehr als 20 % unterschritten wird.
Informationen als PDF

Anmeldung zur Zwischenprüfung

Die Ausbildungsstätte meldet den Auszubildenden zur Zwischenprüfung bis spätestens zum 1. Juli mit folgenden Angaben und Belegen an:
Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort des Auszubildenden, ggf. Name und Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Beginn und voraussichtliches Ende des Ausbildungsverhältnisses, Anschrift der Berufsschule, Ausbildungsstandbewertung 1. Ausbildungsjahr ggf. Kopie der Bescheinigung nach § 33 Jugendarbeitsschutzgesetz.

Prüfungstermine, Prüfungsaufgaben

Nachfolgend finden Sie die landesweiten festgesetzten Prüfungstermine für die Zwischenprüfung und Abschlussprüfung und die bisher gestellten Prüfungsaufgaben.

Anmeldung zur Abschlussprüfung

Die Ausbildungsstätte meldet den Auszubildenden mit dessen Zustimmung bis spätestens zum 1. August bzw. 1. Februar vor Prüfungsbeginn zur Abschlussprüfung an und legt vor:
- die Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung
- das Berichtsheft
- das letzte Berufsschulzeugnis
- ggf. weitere Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise
- ein tabellarischer Lebenslauf
- die abschließende Ausbildungsstandbewertung
- die Aufgabenstellung für den betrieblicher Auftrag

Die dazugehörigen Formulare finden Sie rechts im Bereich "Service: Formulare und Downloads"

Anerkennung ausländischer Berufsausbildungsabschlüsse

Nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) hat die zuständige Stelle für die im Bezirk ansässigen Personen die Aufgabe, auf Antrag die Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Ausbildungsnachweise mit inländischen Ausbildungsnachweisen für die bundesrechtlich geregelte Berufe der Vermessungstechniker und Geoinformatiker festzustellen.