Müllsammler (Symbolbild)

Abfallstromkontrolle

Vorab- und Verbleibskontrolle von Abfällen, um den sachgerechten Entsorgungsweg zu überwachen

Ihre Ansprechpersonen für

  • das Entsorgungsnachweisverfahren nach der NachwV
  • Freistellungen von Nachweispflichten nach § 26 NachwV
  • Anzeigen nach § 53 KrWG
  • Beförderungserlaubnis nach § 54 KrWG (gefährliche Abfälle)
  • Erlaubnis für Makler und Händler nach § 54 KrWG (gefährliche Abfälle)
  • die Vergabe von Kennnummern nach § 28 NachwV für Erzeuger, Entsorger, Beförderer, Makler und Händler
  • die freiwillige Rücknahme von Abfällen nach § 26 KrWG
  • grenzüberschreitende Abfallverbringung nach der VO (EG) Nr. 1013/2006 (VVA)
  • Transportkontrollen
  • die Bearbeitung von Rückholersuchen bei illegaler grenzüberschreitender Abfallverbringung
  • Ordnungswidrigkeitsverfahren

Anzeige nach § 53 KrWG – elektronisches Verfahren 
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 54 KrWG – elektronisches Verfahren