
Müllsammler (Symbolbild) / ©Orathai - stock.adobe.com
Abfallstromkontrolle
Vorab- und Verbleibskontrolle von Abfällen, um den sachgerechten Entsorgungsweg zu überwachen
Ihre Ansprechpersonen für
- das Entsorgungsnachweisverfahren nach der NachwV
- Freistellungen von Nachweispflichten nach § 26 NachwV
- Anzeigen nach § 53 KrWG
- Beförderungserlaubnis nach § 54 KrWG (gefährliche Abfälle)
- Erlaubnis für Makler und Händler nach § 54 KrWG (gefährliche Abfälle)
- die Vergabe von Kennnummern nach § 28 NachwV für Erzeuger, Entsorger, Beförderer, Makler und Händler
- die freiwillige Rücknahme von Abfällen nach § 26 KrWG
- grenzüberschreitende Abfallverbringung nach der VO (EG) Nr. 1013/2006 (VVA)
- Transportkontrollen
- die Bearbeitung von Rückholersuchen bei illegaler grenzüberschreitender Abfallverbringung
- Ordnungswidrigkeitsverfahren
Anzeige nach § 53 KrWG – elektronisches Verfahren
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 54 KrWG – elektronisches Verfahren