Müllsammler (Symbolbild)

Abfallstromkontrolle

Die Bezirksregierung Düsseldorf überwacht im Rahmen des Abfallrechts die Abfallströme von der Entstehung der Abfälle über die Abfallbeförderung bis hin zur umweltgerechten endgültigen Abfallentsorgung im Regierungsbezirk. Wesentlich dabei ist die Überwachung der Entsorgungsgrundpflichten und der Pflichten bei Transportvorgängen, sowohl in rein nationalen als auch grenzüberschreitenden (internationalen) Entsorgungsvorgängen.

Ihre Ansprechpersonen für

  • das Entsorgungsnachweisverfahren nach der NachwV
  • Freistellungen von Nachweispflichten nach § 26 NachwV
  • Anzeigen nach § 53 KrWG
  • Beförderungserlaubnis nach § 54 KrWG (gefährliche Abfälle)
  • Erlaubnis für Makler und Händler nach § 54 KrWG (gefährliche Abfälle)
  • die Vergabe von Kennnummern nach § 28 NachwV für Erzeuger, Entsorger, Beförderer, Makler und Händler
  • die freiwillige Rücknahme von Abfällen nach § 26 KrWG
  • grenzüberschreitende Abfallverbringung nach der VO (EG) Nr. 1013/2006 (VVA)
  • Transportkontrollen
  • die Bearbeitung von Rückholersuchen bei illegaler grenzüberschreitender Abfallverbringung
  • Ordnungswidrigkeitsverfahren

Anzeige nach § 53 KrWG – elektronisches Verfahren 
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 54 KrWG – elektronisches Verfahren