Deichsanierung (Symbolbild)

Fahrplan Deichsanierung am Rhein

Informationen zum Sanierungsplan für die Deiche und Hochwasserschutzanlagen am Rhein.

Allgemeine Informationen zum Fahrplan Deichsanierung

Am 31. Oktober 2014 wurde vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) mit der Bezirksregierung Düsseldorf, den Deichverbänden und Kommunen einen Sanierungsplan für die Deiche und Hochwasserschutzanlagen am Rhein - "Fahrplan Deichsanierung" - verabredet. Bis Ende 2025 sollen alle Hochwasserschutzanlagen am Rhein von Monheim bzw. Dormagen bis zur niederländischen Grenze an die heutigen technischen Regeln angepasst werden, bei denen das nach derzeitigem Kenntnisstand notwendig ist.

Sanierungsmaßnahmen bis 2025

Insgesamt sind bis 2025 mindestens 40 Maßnahmen auf einer Länge von rund 85 km für den Hochwasserschutz am Rhein zu planen und zu genehmigen. Auf einer Länge von rund 33 km liegen 14 Deichabschnitte, die noch als untersuchungsbedürftig gelten und für die der Sanierungsbedarf zu ermitteln ist. Wird im Zuge der Untersuchungen ein Sanierungserfordernis festgestellt, wird für diese Deichabschnitte ebenfalls eine Sanierung eingeleitet.

Für die Bezirksregierung Düsseldorf bedeutet die Umsetzung des Fahrplans Deichsanierung, dass bis Ende 2025 rund sechs Planfeststellungen pro Jahr allein für den Hochwasserschutz am Rhein zu erteilen sind. Dabei fallen in der Spitze bis zu 12 parallel zu führende Planfeststellungsverfahren an. Ein projektbegleitendes Controlling ist aufgrund der Anzahl der zu führenden Verfahren unerlässlich. Das Projektcontrolling des Fahrplans Deichsanierung obliegt der Bezirksregierung Düsseldorf.

Übersichtskarte Deichsanierung

Jährliche Sitzung

Die Absprache sieht zudem eine gemeinsame jährliche Sitzung zum Hochwasserschutz am Rhein vor, in der über den berichteten Sachstand der Hochwasserschutzpflichtigen und das weitere Vorgehen der einzelnen Maßnahmen gesprochen wird. Der gesamte Prozess des Fahrplans soll mit größtmöglicher Transparenz erfolgen.

Unterlagen zu den Sitzungen zum Hochwasserschutz am Rhein

Um den Fortschritt aller Sanierungsmaßnahmen bewerten zu können, wurden auf der ersten Fahrplansitzung am 31.Oktober 2014 jährliche Berichtspflichten vereinbart. Die vereinbarte Rückmeldekultur sieht vor, dass die Hochwasserschutzpflichtigen der Bezirksregierung Düsseldorf jährlich zum 31. März eines jeden Jahres über die jeweiligen Projektstände berichten. Die Bezirksregierung wertet diese Sachstandsberichte im Zuge des Projektcontrollings aus und berichtet dem MKULNV zum 30. Juni eines jeden Jahres zu den Projektfortschritten.
Das MKULNV informiert regelmäßig den Landtag NRW über die Fortschreibung des Fahrplans Deichsanierung.
Die entsprechenden Berichte finden Sie unten zum Download.