Flugplatz (Symbolbild)

Feuerlösch- und Rettungswesen

Allgemeinverfügung für VLP, SLP, SFG, sonstige Gelände.

Die Vorgaben der Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder über das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Flugplätzen vom 20.04.2023 sind auf allen Verkehrslandeplätzen, Segelfluggeländen und an vielen Sonderlandeplätzen nach Maßgabe der anliegenden Allgemeinverfügung anzuwenden.

Soweit Sie als Platzbetreiber Fragen hierzu haben, stehen Ihnen Ihre zuständigen Sachbearbeiter gerne zur Verfügung.