Rollfeld Flughafen Düsseldorf

Flughafen Düsseldorf

Landesverkehrsministerium prüft und entscheidet

Hier finden Sie weitere Informationen zu den aktuellen Planfeststellungsverfahren (Offenlage / Beteiligungs-, Erörterungs- und Anhörungsverfahren).

Die Bezirksregierung Düsseldorf ist die zuständige Anhörungsbehörde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens des Landesverkehrsministeriums NRW (VM NRW) für den Flughafen Düsseldorf (FH DUS).

Nachdem die Flughafen Düsseldorf Gesellschaft (FDG) hatte ihren Antrag auf Änderung der Planfeststellung vom 16.02.2015 im April 2016 vervollständigt hatte, war das entsprechende Anhörungsverfahren gemäß § 8 ff Luftverkehrsgesetz (LuftVG) i. V. m. § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG) das Anhörungsverfahren durchgeführt worden.

Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist die abschließende Zulassung

  • von tiefbaulichen Änderungen der vorhandenen Flughafenanlage, nämlich die Herstellung von insgesamt 8 neuen Flugzeug- Abstellpositionen sowie die Erweiterung von Flugbetriebsflächen (Rollweg- / Rollgassenanschlüsse im Vorfeldbereich) nebst weiteren Bodenversiegelungs- und Arrondierungsmaßnahmen sowie
  • von Änderungen der geltenden Betriebsregelungen, nämlich die Erhöhung der im Voraus planbaren Flugbewegungen in nachfragstarken Zeitstunden am Tage wie auch die bedarfsgerechte Anpassung der Nutzungsmöglichkeiten beider Start- und Landebahnen zur Abwicklung des Verkehrsaufkommens.

Bereits Ende April 2016 wurde die Verteilung der Antragsunterlagen an die Kommunen, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, zur Durchführung der gesetzlich vorgesehenen Auslegung veranlasst. Ende Mai/Anfang Juni 2016 erfolgte die Auslegung der Antragsunterlagen nach Maßgabe der öffentlichen Bekanntmachungen.

Im Rahmen der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung haben ca. 40.770 Bürger/innen Einwendungen erhoben, mehr als 1.000 davon haben sich sowohl in Listen als auch zusätzlich durch eine individuelle Einwendung geäußert. Die Zahl der Bürger/innen, die eine individuelle Einwendung abgegeben haben liegt bei 13.356, davon 70 befürwortend. 46 Behörden haben sich zum Vorhaben geäußert.

Der Erörterungstermin fand vom 13.02.2017 bis 20.02.2017 in der Messe Düsseldorf statt. In diesen sechs Tagen haben sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit den 66 Tagesordnungspunkten befasst und sich in weitergehenden intensiven Diskussionen mit über 600 Wortmeldungen mit dem Antrag des Flughafens Düsseldorf auseinandergesetzt.

Im April 2017 wurden mit Abgabe des Berichtes über die Anhörung alle Erkenntnisse und Diskussionsergebnisse an das Landesverkehrsministerium als Planfeststellungsbehörde übersandt.

Während ihrer Sachprüfung hat die Planfeststellungsbehörde von der Antragstellerin fachliche Gutachten, Stellungnahmen und Erläuterungen eingefordert, die u.a. die Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 6 VPG a. F. betreffen. Daher wurde die Bezirksregierung Düsseldorf erneut gebeten ein zusätzliches Offenlage- und Beteiligungsverfahren, welches diese neuen Unterlagen zum Gegenstand hat, durchzuführen. Dieser Aufgabe ist die Bezirksregierung im Zeitraum vom 04.05.2020 bis 15.06.2020 durch Offenlage der Unterlagen in den Anrainerkommunen nachgekommen. Ein Erörterungstermin hat nicht stattgefunden. Die Ergebnisse und Erkenntnisse der zusätzlichen Beteiligung wurden mit Abgabe des Berichts im September 2020 an das Landesverkehrsministerium als zuständige Planfeststellungsbehörde übersandt.

Das Anhörungsverfahren ist damit abgeschlossen. Die Entscheidung über den Antrag obliegt nunmehr dem zuständigen Verkehrsministerium NRW.

Alle wichtigen Informationen zum aktuellen Beteiligungsverfahren finden Sie hier und unter den aktuellen Offenlagen (die Offenlage ist beendet).