Stadtwerke Düsseldorf AG
Datum
19.08.2024
zuletzt geändert Datum
24.10.2024
Datum der Umweltinspektion
28.06.2024
Anlagenbezeichnung
Müllverbrennungsanlage
Standort

Flinger Broich 25

40235 Düsseldorf

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 5.2.a
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.1.1.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
44 Stunden
davon: Vor-Ort-Aufwand
11 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
-
Umfang der Umweltinspektion
  • Immissionsschutz, allgemein
  • Immissionsschutz, Umweltmanagement und Betriebsorganisation
  • Abfallwirtschaft
  • Abfalleinstufung gemäß AVV, Registerprüfung, eANV
  • Abwasser
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • § 47 KrWG
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz
    (LWG)
  • Indirekteinleitergenehmigung nach § 58 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Erhebliche Mängel²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Verzug bei Kanalsanierungen ²⁾ (behoben am 13.03.2025)
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.