Baldusstraße 20
47138 Duisburg
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Immissionsschutz allgemein
- Anlagenbegehung
- Überprüfung von Zulassungen
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Register für nicht nachweispflichtige Abfälle (Ein-/Ausgangsregister)
- Prüfung relevanter Nebenbestimmungen der Indirekteinleitgenehmigung und Genehmigung Sedimentationsanlage der erweiterten Betriebsfläche
- Probenahmestellen-Dokumentation für die behördlichen Abwasserbeprobungen
- Neue Sedimentationsanlage auf erweiterter Betriebsfläche am Krabbenkamp
- Benzinabscheider auf vorhandener Betriebsfläche
- Koaleszensabscheider Bestand auf vorhandener Betriebsfläche
- § 52 BImSchG
- § 47 KrWG
- § 100 WHG i.V.m. § 116 LWG
- § 58 WHG
- Unvollständige und nicht den Anforderungen der Genehmigung entsprechenden Lagerbestandsliste1)
- Unvollständige Erfassung der Lager-, Behandlungs- und Fahrflächen durch die Befeuchtungseinrichtungen1) Mangel ist behoben
- Lagerung von feinkörnigem Material unterhalb der Autobahnbrücke entgegen einer vollziehbaren Nebenbestimmung2)4) Mangel ist behoben
- Potentielle Gefahr von Staubemissionen durch defektes Hallentor, welches nicht verschlossen werden kann1) Mangel ist behoben
- verspätete Durchführung der nach Genehmigung geforderten Lärmemissionsmessung1) Mangel ist behoben
- Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.