BGA Gut Rosendal GmbH & Co. KG
Datum
08.11.2022
Datum der Umweltinspektion
20.09.2022
21.09.2022
Anlagenbezeichnung
Biogasanlage einschließlich BHKW
Standort

Johann-van-Aken-Ring 1

47551 Bedburg-Hau

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
-
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.6.3.2 (V), 1.2.2.2 (V) und 8.13 (V)
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
13 Stunden
Dauer der Inspektion vor Ort
8 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Genehmigungskonformität zum Bescheid Az.: 52.03-9983057-0000-1149 vom 27.04.2020
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Die Anlage wurde anders errichtet als sie beantragt wurde
  • Die Meldung der Inbetriebnahme der Anlage erfolgte zu spät
  • Der Grenzwert für Ammoniak wird im Abgas der Gärrestetrocknung überschritten.
  • Die Lagerung des Putenmists erfolgte teilweise auf dem Grünstreifen neben der Siloplatte. 4)
  • Die schalltechnische Abnahmemessung wurde zu spät durchgeführt.
  • Es liegt kein aktuelles RI-Fließbild vor.
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.