Johann-van-Aken-Ring 1
47551 Bedburg-Hau
Einstufung der Anlage
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
- Genehmigungskonformität zum Bescheid Az.: 52.03-9983057-0000-1149 vom 27.04.2020
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz
- § 100 Wasserhaushaltsgesetz
- Die Anlage wurde anders errichtet als sie beantragt wurde
- Die Meldung der Inbetriebnahme der Anlage erfolgte zu spät
- Der Grenzwert für Ammoniak wird im Abgas der Gärrestetrocknung überschritten.
- Die Lagerung des Putenmists erfolgte teilweise auf dem Grünstreifen neben der Siloplatte. 4)
- Die schalltechnische Abnahmemessung wurde zu spät durchgeführt.
- Es liegt kein aktuelles RI-Fließbild vor.
Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.