RWZ Raiffeisen-Waren-Zentrale Rhein Main eG
Datum
21.12.2022
zuletzt geändert Datum
17.03.2023
Datum der Umweltinspektion
06.10.2022
24.10.2022
Anlagenbezeichnung
Zentrallager für Gefahrstoffe
Standort

Duisburger Straße 18

41460 Neuss

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 0
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 9.3.2.30
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
17 Stunden
Dauer der Inspektion vor Ort
2 Stunden 30 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Anlagenbegehung
  • Umweltmanagement und Betriebsorganisation
  • AwSV
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • AwsV
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Rückhaltefunktion an der Umladefläche im Falle einer Havarie ist nicht gewährleistet2) (Mangel ist behoben)
  • Fehlende Regelungen zu Delegation/Aufgabenwahrnehmung und Aufsichtspflicht1) (Mangel nur zum Teil behoben)
  • Regelungen zu Unterweisungen und Schulungen unklar1)
  • Verspätet durchgeführte Nachprüfungen1)
  • Die Mängelabstellung geringfügiger Mängel aus den vorgelegten Prüfberichten war nicht immer klar erkennbar1) (Mängel wurden behoben)
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.