De Beijer Logistik Duisburg GmbH
Datum
28.09.2022
zuletzt geändert Datum
28.09.2022
Datum der Umweltinspektion
11.05.2022
Anlagenbezeichnung
Umschlag und Behandlung nicht gefährlicher Abfälle, Umschlag staubender Güter
Standort

Baldusstraße 20

47138 Duisburg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.15.3 und 9.11.1
Art der Umweltinspektion
unangemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
41 Stunden 30 Minuten
Dauer der Inspektion vor Ort
4 Stunden 45 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Immissionsschutz allgemein
  • Anlagenbegehung
  • Überprüfung von Zulassungen
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Umgang mit gefährlichen Abfällen
  • Abwassereinleitungen
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BImSchG
  • § 47 KrWG
  • § 100 WHG i.V.m. § 116 LWG
  • § 58 WHG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • nicht fristgerecht durchgeführte Generalinspektionen an zwei Abscheidern1) - Der Mangel ist behoben
  • Besorgnis der Gewässerverunreinigung aufgrund von Wasserüberlauf vom Betriebsgelände in den Hafenkanal1) - Der Mangel ist behoben
  • Besorgnis von potentiellen Staubemissionen durch unzureichende Umsetzung einer Nebenbestimmung1) - Der Mangel ist behoben
  • Dachentwässerung erfolgt auf die Abfüllfläche der Tankstelle mit der Gefahr des Austrags von wassergefährdenden Stoffen aus dem angeschlossenen Abscheider2)4) - Der Mangel ist behoben
  • laienhafte Reparatur der elektrischen Anschlussleitung und der Zapfpistole an einer mobilen Tankanlage1) - Der Mangel ist behoben
  • stark verunreinigte Auffangwannen zur Lagerung wassergefährdender Betriebsmittel1) - Der Mangel ist behoben
  • Lagerung von feinkörnigem, brennbarem Material unterhalb der Autobahnbrücke2) - Der Mangel ist behoben
  • unzureichende Ausrüstung mind. eines Behandlungsaggregates (fehlen einer Wasserbedüsung)1)4)
  • unzulässige Lagerung eines Abfalls im Außenbereich2) - Der Mangel ist behoben
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.