Baldusstraße 20
47138 Duisburg
Einstufung der Anlage
- Immissionsschutz allgemein
- Anlagenbegehung
- Überprüfung von Zulassungen
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Umgang mit gefährlichen Abfällen
- Abwassereinleitungen
- § 52 BImSchG
- § 47 KrWG
- § 100 WHG i.V.m. § 116 LWG
- § 58 WHG
- nicht fristgerecht durchgeführte Generalinspektionen an zwei Abscheidern1) - Der Mangel ist behoben
- Besorgnis der Gewässerverunreinigung aufgrund von Wasserüberlauf vom Betriebsgelände in den Hafenkanal1) - Der Mangel ist behoben
- Besorgnis von potentiellen Staubemissionen durch unzureichende Umsetzung einer Nebenbestimmung1) - Der Mangel ist behoben
- Dachentwässerung erfolgt auf die Abfüllfläche der Tankstelle mit der Gefahr des Austrags von wassergefährdenden Stoffen aus dem angeschlossenen Abscheider2)4) - Der Mangel ist behoben
- laienhafte Reparatur der elektrischen Anschlussleitung und der Zapfpistole an einer mobilen Tankanlage1) - Der Mangel ist behoben
- stark verunreinigte Auffangwannen zur Lagerung wassergefährdender Betriebsmittel1) - Der Mangel ist behoben
- Lagerung von feinkörnigem, brennbarem Material unterhalb der Autobahnbrücke2) - Der Mangel ist behoben
- unzureichende Ausrüstung mind. eines Behandlungsaggregates (fehlen einer Wasserbedüsung)1)4)
- unzulässige Lagerung eines Abfalls im Außenbereich2) - Der Mangel ist behoben
Revisionsschreiben
Legende
1) Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
2) Erhebliche Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
3) Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.
4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.
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