thyssenkrupp Steel Europe AG
Datum
26.03.2024
Datum der Umweltinspektion
13.11.2023
Anlagenbezeichnung
Sinteranlage - Anlage zum Sintern von Erzen
Standort

Kaiser-Wilhelm-Straße 100

(Werk Schwelgern)

47166 Duisburg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 2.1
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 3.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
48 Stunden 30 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
19 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
-
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Immissionsschutz, allgemein
  • Immissionsschutz, Emissionen
  • Abfallstromkontrolle
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Eine Anzeige nach § 15 BImSchG zur Erhöhung des Volumenstroms ander Bandentstaubung Sinterband 4 wurde nicht vorgelegt. Die Einreichungder Anzeige ist zugesagt.1)
  • Eine Anzeige nach § 15 BImSchG zur geänderten Betriebsweise desBypasses an den Gewebefiltern der Bandentstaubungseinrichtungen anden Sinterbändern wurde nicht vorgelegt. Die Einreichung der Anzeige istzugesagt. 2)
  • Für eine Emissionsquelle an einer Sinterkühlerentstaubung wurde einKalibrierbericht für den Schadstoff Staub verspätet vorgelegt und einjährlich vorzulegender Funktionsprüfungsbericht für die kontinuierlichenMessgeräte (Staub, Temperatur) wurde nicht vorgelegt. 1)
  • Ein Abnahmebericht zu Geräuschemissionen einerSinterbandentstaubungseinrichtung wurde verspätet vorgelegt. 1)
  • Bandabdeckungen / Kapselung zur Rückhaltung diffuser Emissionenteilweise schadhaft. 1) (Mangel wurde behoben)
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.