Electrical Oil Services GmbH
Datum
23.10.2023
zuletzt geändert Datum
12.12.2023
Datum der Umweltinspektion
09.12.2021
Anlagenbezeichnung
Aufbereitung von Altölen mittels Adsorption
Standort

Krabbenkamp 11

47138 Duisburg

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 5.1 b
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.11.1 Nr. 3 und 8.12.1.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
22 Stunden 15 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
5 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Immissionsschutz allgemein
  • Anlagenbegehung
  • Überprüfung von Zulassungen
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Umgang mit gefährlichen Abfällen
  • TA Luft Altanlagensanierung
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BImSchG
  • § 47 KrWG
  • § 100 WHG i.V.m. § 116 LWG
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  •  Die Auffangwannen unter den MRR-Anlage, der Vorlagebehälter und der Trocknungsanlagen waren deutlich sichtbar mit Öl verschmutzt. 1) .
    Der Mangel wurde behoben.
  • Ein Kataster für die wiederkehrend prüfflichtigen Anlagen nach AwSV 
    konnte nicht vorgelegt werden. 1)
    Der Mangel wurde behoben.
  • Entgegen der Vorgaben der 5. BImSchV wurde kein 
    Immissionsschutzbeauftragter bestellt. 1)
    Der Mangel wurde behobe
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.