IST GmbH
Datum
08.04.2024
zuletzt geändert Datum
09.04.2024
Datum der Umweltinspektion
04.12.2023
Anlagenbezeichnung
Altfahrzeugbehandlung
Standort

Stauderstr. 83-85

45326 Essen

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
keine IE-Anlage
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.9.2, 8.12.2, 8.12.1.2, 8.12.3.2
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
40 Stunden
davon: Vor-Ort-Aufwand
4 Stunden 30 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Genehmigungskonformität
  • Entwässerung
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Abfallwirtschaft
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 BImSchG 
  • § 47 Abs. 2 KrWG
  • § 100 WHG i. V. m. § 116 LWG 
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  1. 1. Errichtung und Betrieb von sechs neuen Anlagen zum Trockenlegen von Autos inkl. der dazugehörigen Tankbatterie je Anlage ohne die erforderliche Genehmigung. Zusätzlich zu den Tankbatterien wurde für je zwei Trockenlegungen ein ca. 0,9 m³ Doppelwandtank für verunreinigte Kraftstoff/Altöl errichtet.2,4)Der Betreiber verzichtet freiwillig bis zur Erteilung der in Kürze erteilte Genehmigung auf den Betrieb der nicht genehmigten Anlagen.2. Nutzungsänderung der alten Trockenlegung ohne die erforderliche Anzeige. 2,4)  Die Änderung ist Teil der in Kürze erteilten Genehmigung.3. Nicht genehmigte Errichtung einer zweiten Predator-Autopresse auf der Hoffläche. 2,4)Der Betreiber verzichtet freiwillig bis zur Erteilung der in Kürze erteilte Genehmigung auf den Betrieb der nicht genehmigten Anlage.4. Nicht genehmigungskonforme Nutzung des ca. 20 m³ großen, einwandigen Pufferbehälters. Der Tank wird zum Trennen von Altöl- /Wassergemischen, welches in der Motorenbox und auf der abgedichteten Fläche der Autopresse anfällt, genutzt. 2,4) Die Änderung ist Teil der in Kürze erteilten Genehmigung.5. Der Nachweis der Stahlqualität und der Dichtheit der Auffangwanne unter der Presse wurde bisher nicht vorgelegt. 1,4) Der Mangel wurde abgestellt.6. Die Abfallbilanz 2022 ist fehlerhaft. 1) Der Mangel wird mit der Abfallbilanz 2023 abgestellt.7. Baurechtlich ungenehmigte Errichtung von Lagerboxen zwischen der Halle 2 und der Remise. 1) Die Änderung ist Teil der in Kürze erteilten Genehmigung.8. Temporärer Betrieb des nicht genehmigte Felgentrenners WRD 850 als Ersatz für den defekten Felgentrenner WRD 450 1) Der Mangel wurde abgestellt.9. Nicht genehmigte offene Lagerung von gebrochenem Katalysator-Monolith. 2)Der Mangel wurde abgestellt.10. Die Befestigung der der Gummimatte, welche zur Abdichtung des abgesaugten Arbeitsraumes benötigt wird, war defekt. 1) Der Mangel wurde abgestellt.11. Fehlende AwSV-Prüfung (Annahmebereich, Bereich zur Abtrennung der direkt an den Motoren verbauten Katalysatoren, 20 m³ Tank, …). 2) Der Mangel wurde abgestellt.12. Fehlte der Ablaufschlauch von der oberen Ableitfläche der Presse 1 in den Auffangbehälter. 2) Der Mangel wurde abgestellt.13. Erweiterung der Lagerfläche (Regale für Gebrauchtwagen) östlich der Halle 2 ohne die erforderliche Anzeige 1)14. Unvollständige Dokumentation zu den Entwässerungsanlagen 1)15. Funktion, Betrieb und Wartung/Instandhaltung der Entwässerungsanlagen teilweise nicht ordnungsgemäß 1)
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.