Gasecenter David GmbH
Datum
20.10.2022
Datum der Umweltinspektion
19.07.2022
Anlagenbezeichnung
Anlage zur Lagerung von Flüssiggas
Standort

Hundebrinkstraße 20

45326 Essen

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 9.1.1.1
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
20 Stunden 30 Minuten
Dauer der Inspektion vor Ort
4 Stunden 30 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Immissionsschutz, allgemein
  • Immissionsschutz, Stoffe
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • Die Kennzeichnung der Fließrichtung an den Rohrleitungen des Flüssiggaslagertanks fehlt.1  (Der Mangel wurde am 01.08.2022 behoben)
  • Die Bestellung einer Betriebsaufsichtsperson und eines Stellvertreters ist nicht erfolgt.1  (Der Mangel wurde am 08.08.2022 behoben)
  • Fehlende Anzeige nach § 15 BImSchG für die Lagerung gefüllter Gasflaschen im Außenbereich2
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben
  • Information der für den Arbeitsschutz und den Umgang mit
    Gefahrstoffen zuständigen Stelle

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.