Abendroth GmbH
Datum
09.06.2022
zuletzt geändert Datum
09.06.2022
Datum der Umweltinspektion
28.04.2022
Anlagenbezeichnung
Zeitweilige Lagerung von Bodenaushub, Sand, Schotter und anderen Straßenbaustoffen
Standort

Buschhausener Straße

46049 Oberhausen

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. -
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 8.12.2
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
5 Stunden 30 Minuten
Dauer der Inspektion vor Ort
15 Minuten
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:

  • Abfallwirtschaft
  • Abfallstrom
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Ergebnis der Umweltinspektion
Keine Mängel
Beschreibung der Mängel

-

Veranlasste Maßnahmen

-

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.