OQ Chemicals Produktion GmbH & Co. KG
Datum
15.11.2023
zuletzt geändert Datum
06.12.2023
Datum der Umweltinspektion
04.07.2023
06.07.2023
Anlagenbezeichnung
Oxo-Betrieb I (Aufwand einschließlich MZO-Anlage, Diol-Anlage)
Standort

Otto-Roelen-Straße 3

46147 Oberhausen

Einstufung der Anlage

Einstufung nach Anhang 1 der IE-RL
Nr. 4.1b
Einstufung nach Anhang 1 der 4. BImSchV
Nr. 4.1.2
Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
41 Stunden
davon: Vor-Ort-Aufwand
15 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
-
Umfang der Umweltinspektion
Medienübergreifende Umweltinspektion mit den Schwerpunkten:
  • Genehmigung der Kesselwagenreinigungsanlage aus dem Jahr 1988
  • AwSV-Prüfberichte
  • PRTR-Bericht für das Jahr 2022
  • Genehmigung nach § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung des Oxo- Betriebs I durch Engpassbeseitigung vom 23.05.2022
Grundlage der Umweltinspektion
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • § 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 93 Landeswassergesetz NRW (LWG NRW)
  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen(AwSV)
  • Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (SchadRegProtAG)
  • § 21 Abs. 2a Nr. 3c der 9. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV)
Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige Mängel¹⁾
Beschreibung der Mängel
  • Abweichungen von der Genehmigung1)
  • Bauliche Schäden in der sekundären Barriere der geprüften AwSV-Anlagen. Zur Verhinderung von Umweltbeeinträchtigungen wurden zwischen Betreiber und Behörde kompensatorische Maßnahmen und bauliche Instandsetzungsmaßnahmen zum 01.07.2022 abschließend abgestimmt. Die von einer sachverständigen Person bewerteten Kompensationsmaßnahmen sind umgesetzt. Die baulichen Instandsetzungsmaßnahmen befinden sich in der laufenden Umsetzung1)
Veranlasste Maßnahmen
  • Revisionsschreiben 

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.