Abwasserbehandlungsanlage (ABA) Beeckerwerth

Einstufung der Anlage

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.

Kläranlage Kamp-Lintfort

Einstufung der Anlage

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1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.

Dampfkesselanlage Ergas/Heizöl EL

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1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.

Mono-Klärschlammverbrennungsanlage

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1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.

Holzheizkraftwerk

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1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.

Ökologie (Symbolbild)

Zertifikat ÖKOPROFIT® schärft das Bewusstsein

Dank ihrer erfolgreichen Projektarbeit zum Thema Nachhaltigkeit erhielt die Bezirksregierung Düsseldorf 2022 das Zertifikat ÖKOPROFIT®.

Vielfalt und Diversitt (Symbolbild)

Charta der Vielfalt – wir sind bunt

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat schon am 16. November 2021 die „Charta der Vielfalt“ unterzeichnet. Das heißt: Das Behördenteam unterstützt die bundesweite Aktion für mehr Toleranz und Respekt.

Das heißt: Das Behördenteam unterstützt die bundesweite Aktion für mehr Toleranz und Respekt. Alle Abteilungen und alle Stabsstellen der Bezirksregierung waren bei diesem Kick-Off im Plenarsaal damals vertreten. Und die Idee wird seitdem bewusst gelebt: Die Initiative für Diversity zieht sich wie ein roter Faden durch alle Bereiche der Behörde. 

In der Bezirksregierung arbeiten zahlreiche Expertinnen und Experten zu den einzelnen Themen, welche die Vielfalt (= Diversity) in der Gesellschaft abbilden. Das sind unter anderem: die Gleichstellungsbeauftragte, die Integrationsbeauftragte, die Schwerbehindertenvertretung und die Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Außerdem engagieren sich zum Beispiel das Personaldezernat und der Personalrat für die gleichen Rechte aller. Immer größer wird mit der Zeit die Gruppe der Kolleginnen und Kollegen die etwa beim CSD ein buntes und starkes Zeichen bei Gemeinschaftsaktionen in der Öffentlichkeit setzen.

Sie möchten mehr über das Netzwerk wissen? 
https://www.charta-der-vielfalt.de/ueber-uns/aktuelles/

Charta der Vielfalt
Thomas Schürmann (v.li.) nahm stolz die Beitrittsurkunde entgegen

Wir sind dabei: #sicherimDienst

Die Bezirksregierung macht sich stark, um Gewalt gegen Beschäftigte präventiv entgegen zu wirken und Opfer nicht mit dieser schrecklichen Erfahrung allein zu lassen. Die Behörde ist Mitglied des Netzwerks #sicherimDienst.

Die BR_D ist der Gemeinschaft #sicherimDienst, die der NRW-Innenminister Herbert Reul 2022 vorgestellt hatte, am 25.09.2023 beigetreten. „Wir wollen gerade den Opfern von verbaler oder körperlicher Gewalt im Dienst das Zeichen geben, dass sie nicht allein sind“, erklärt Regierungspräsident Thomas Schürmann. Die Netzwerkarbeit greift daher Themen aus dem Gesundheits- und Arbeitsschutz auf und wird bei uns im Haus an das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) angeknüpft. Beauftragte der Gleichstellung und des Arbeitsschutzes werden ebenfalls als Mitglieder des Netzwerkes und Multiplikatoren in der Bezirksregierung agieren.

Seit dem Beitritt ist viel passiert: Kommunikations- und Deeskalationstrainings für Mitarbeitende stoßen auf große Resonanz. Partner anderer Behörden wie etwa der Polizei sind zu Gast in der Behörde am Rhein, um ihre Erfahrungen weiterzugeben.

Astrid Rövekamp

Unsere Stabsstelle Klimaschutz und Klimaanpassung

Astrid Rövekamp übernimmt die Stabsstelle Klimaschutz und Klimaanpassung. Im Interview erzählt die Chemie-Ingenieurin, welche Pläne sie gemeinsam mit Regierungspräsident Thomas Schürmann entwickelt hat.

Astrid Rövekamp übernimmt die neue Stabsstelle Klimaschutz und Klimaanpassung bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Im Interview erzählt die Chemie-Ingenieurin, welche Pläne sie gemeinsam mit Regierungspräsident Thomas Schürmann entwickelt hat, um die Kommunen und andere Akteure in der Region ab sofort noch besser bei der praktischen Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen zu unterstützen und dies wichtige Thema in einer breiten Öffentlichkeit zu pushen.

Was können wir im Regierungsbezirk Düsseldorf konkret für Klimaschutz und Klimaanpassung tun? Machen Aktionen von rund 5 Millionen Menschen, die bei uns leben, überhaupt den Unterschied?

Astrid Rövekamp Ja, auf jeden Fall. Jede und jeder von uns kann den Unterschied machen. Genau das ist meine Message: Engagiert Euch, zusammen schaffen wir damit ein Umdenken. Dafür will ich das Fachwissen aus der Bezirksregierung bündeln, das bereits da ist. Mit diesem Input und dieser Erfahrung wollen wir dann an die Akteure in unserer Region herantreten. Der Klimawandel geschieht jetzt und die Folgen sind bereits für uns alle im Alltag spürbar. 

Welche Folgen sind für Sie bereits spürbar?

Astrid Rövekamp Ergiebiger Dauerregen lässt auch noch so kleine Bäche bedrohlich anschwellen, durch Hitzewellen und trockene Perioden steht uns weniger Wasser zur Verfügung, und die Zunahme von Hitzetagen bekommen wir alle zu spüren. Die gute Nachricht ist, dass wir noch dagegen steuern können, wenn wir schnell handeln. Viele Weichen für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in der Energieerzeugung und der Transformation der Wirtschaft werden derzeit gestellt. Zudem gibt es intelligente Lösungen, uns auf diesen Klimawandel einzustellen. Intelligente Stadtplanung kann etwa durch konsequente Begrünung die Hotspots, besonders heiße Zonen inmitten der Betonwüste, reduzieren. Der Hochwasserschutz beschäftigt auch die breite Öffentlichkeit spätestens seit dem schrecklichen Unglück im Ahrtal emotional und rational. Im Bildungsbereich könnten wir stärker Impulse für Umwelterziehung setzen. Mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Haus, die in diesen und weiteren Aufgabenfeldern bereits viel geleistet haben, sind meine unmittelbaren Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner. Das Thema Klima zieht sich durch alle Abteilungen. 

Setzen Sie in einem bestimmten Bereich Ihren Schwerpunkt? Sie haben ja einen Master of Science im Bereich Bauingenieurwesen mit dem Schwerpunk Wasser und Umwelt gemacht. 

Astrid Rövekamp An meiner Schnittstelle wollen wir bewusst alle Aspekte aufgreifen und in die Breite gehen. Dies ist fachlich sinnvoll, weil sich die Ereignisse natürlich gegenseitig bedingen. Unsere Inhouse-Expertinnen und -experten sitzen in den einzelnen Dezernaten. Dabei profitiere ich davon, dass ich schon seit 2010 bei der Bezirksregierung in unterschiedlichen Dezernaten der Abteilung Umwelt gearbeitet habe. 

Wie möchten Sie uns nach außen besser vernetzen?

Astrid Rövekamp Ich komme selbst aus dem kommunalen Bereich. Bevor ich 2010 in der Bezirksregierung im anlagenbezogenen Umweltschutz des Dezernates 52 angefangen habe, war ich unter anderem beim Kreis Viersen im Umweltbereich tätig. Die Kommunen im Regierungsbezirk und Verbände sind die wichtigen Partner vor Ort. Einzelne Städte und Gemeinden bei der Umsetzung von Maßnahmen durch die Sicherstellung von Informationsflüssen zu unterstützen wäre mein Ziel. Als Mitarbeiterin im damaligen Staatlichen Umweltamt Duisburg sowie dem Umweltministerium NRW habe ich viele weitere Kontakte geknüpft. Die Koordination nach außen ist sehr wichtig, da erforderliche Änderungen nur durch die Zusammenarbeit auf allen Ebenen zügig umgesetzt werden können. Mein erster Live-Termin war das Treffen zur „Kommunalen Wärmewende“ im Plenarsaal jetzt im Februar 2024. Mehr als 40 Kommunen haben teilgenommen, um sich über die neuen Rahmenbedingungen für die Wärme- und Energiewende zu informieren. Die Veranstaltung stellten das MWIKE und die Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz NRW.Energy4Climate NRW mit uns auf die Beine.

Abfallstromkontrolle 23.01.2024

Einstufung der Anlage

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.