Übergabe der Charta zur Vereinbarkeit von Beruf & Pflege.

Bezirksregierung Düsseldorf setzt sich für Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ein

Im Rahmen des Landesprogramms „Vereinbarkeit Beruf & Pflege NRW“ hat Regierungspräsident Thomas Schürmann die Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege im Namen der Bezirksregierung Düsseldorf unterzeichnet.

Das Landesprogramm ist eine Kooperation des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW mit den Landesverbänden der Pflegekassen und dem Verband der Privaten Krankenversicherung. 

„Es ist ein sehr schönes Signal, dass auch die Bezirksregierung Düsseldorf am Landesprogramm „Vereinbarkeit von Beruf & Pflege“ teilnimmt. Jeder weitere Beitritt stärkt die NRW-weite Initiative und das regionale Netzwerk. Das Landesprogramm verbessert die Fachkräftebindung und wirkt sich positiv auf die Stabilisierung der häuslichen Pflege aus, indem erwerbstätige pflegende Angehörige Unterstützung vor Ort erfahren“, erklärt Heike Weiß, Leiterin der Abteilung Pflege und Alter im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. 

Der demografische Wandel stellt sowohl unsere Gesellschaft als auch Unternehmen vor erheblichen Herausforderungen. Aufgrund der Alterung der Belegschaft und einem steigenden Fachkräftemangel wird die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege immer relevanter. Daher wird insbesondere durch die nachhaltige Unterstützung berufstätiger pflegender Angehöriger ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung geleistet und die Erwerbstätigkeit von pflegenden Mitarbeitenden aufrechterhalten. 

Thomas Schürmann betonte: „Allein in Nordrhein-Westfalen pflegen derzeit neben dem Beruf geschätzt mehr als 700.000 Erwerbstätige pflegebedürftige Angehörige. Deshalb setzen wir als Bezirksregierung ein wichtiges Zeichen, um allen Pflegenden zu zeigen, dass sie nicht auf sich allein gestellt sind. Wir haben bereits drei Pflege-Guides durch die AOK Rheinland/Hamburg und AOK NordWest qualifizieren lassen, die als Ansprechpersonen für unsere Mitarbeitenden bei Fragen zu Pflege- und Notfallsituationen zur Verfügung stehen.“ 

Die Pflege-Guides bieten Unterstützung, indem sie als erste Anlaufstelle dienen, Informationen zu externen Hilfsangeboten weitergeben, über gesetzliche Regelungen und Vereinbarkeitsangebote informieren sowie zwischen pflegenden Mitarbeitenden und der Personalabteilung vermitteln. 

Der Beitritt zur Charta der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ergänzt die bereits bestehenden Unterstützungsangebote der Bezirksregierung Düsseldorf, wie die Sozialen Ansprechpersonen (SAPen), das MUT-Team, die 24/7-Notfall-Hotline und die betriebspsychologische Sprechstunde. Die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege berücksichtigt dabei auch strukturelle, geschlechterbezogene Aspekte und die körperliche sowie psychische Gesundheit der pflegenden Kolleginnen und Kollegen. Pflege-Guides sind zudem beim Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) und im Gleichstellungsbüro aufzufinden. 

Abfallstromkontrolle 24.10.2024

Einstufung der Anlage

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.

Abfallstromkontrolle 02.05.2025

Einstufung der Anlage

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.

Flüssiggaslager mit Umschlag

Einstufung der Anlage

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.

Abfallstromkontrolle 27.03.2025

Einstufung der Anlage

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1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.

Abfallstromkontrolle 30.04.2025

Einstufung der Anlage

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1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.

Abfallstromkontrolle 31.03.2025

Einstufung der Anlage

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1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.

Abfallstromkontrolle 10.04.2025

Einstufung der Anlage

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1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.

Deponie Wülfrath-Hammerstein

Einstufung der Anlage

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.

Das beleuchtete Schlösschen der Bezirksregierung

Nacht der Museen: Eine gelungene Veranstaltung in der Bezirksregierung

Am 26. April öffnete die Bezirksregierung Düsseldorf erstmals ihre Türen zur Nacht der Museen. Rund 1.600 Besucherinnen und Besucher erlebten einen Abend voller Kunst, Kultur und faszinierender Einblicke in die Geschichte der Behörde – bei einer stimmungsvollen Stadtstrand-Atmosphäre mit tollen Highlights.

Was für ein unvergesslicher Abend! Am Samstag, den 26. April, öffnete die Bezirksregierung Düsseldorf erstmals ihre Türen zur Nacht der Museen. Schon vor Beginn der Veranstaltung um 19 Uhr bildete sich eine lange Warteschlange am Eingang des historischen Schlösschens. Im Laufe des Abends strömten rund 1.600 interessierte Besucherinnen und Besucher herbei, die in einer entspannten und stimmungsvollen Atmosphäre das Schlösschen erkunden wollten. 

Die Gäste erhielten spannende Einblicke in die Behörde, ihre Geschichte sowie zur Kunst im Schlösschen. Gezeigt wurden unter anderem Werke Max Clarenbachs, Heinrich Hermanns und Adolf Münzers. Wer Lust hatte, konnte außerdem mit Regierungspräsident Thomas Schürmann sprechen, der für Fragen und Gespräche bereitstand. DJORANGEtone begleitete den Abend mit passender Musik am DJ-Pult. 

Ein weiteres Highlight war die Kooperation mit dem Stadtstrand, die den Abend perfekt abrundete. Bei herrlichem Wetter konnten sich die Gäste an der mobilen Bar im Garten erfrischen, es sich auf Bierbänken oder in Liegestühlen bequem machen und dabei den Ausblick auf das in bunten Farben angestrahlte Gebäude genießen.

Die Resonanz der Besucher war überwältigend positiv – sowohl während des Events als auch danach.  Ein herzliches Dankeschön an alle, die mit ihrer Teilnahme und Begeisterung diesen Abend zu einem besonderen Erlebnis gemacht haben!

Ein großer Dank gilt auch den engagierten Mitarbeitenden, die mit ihrem Einsatz die erfolgreiche Umsetzung der Veranstaltung realisiert haben.

Wir freuen uns schon auf die nächste Düsseldorfer Nacht der Museen!

Impressionen