NRW-Soforthilfe 2020: Informationen zur Rückmeldung nach Fristablauf
Alle Empfängerinnen und Empfänger der NRW-Soforthilfe 2020, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, sind durch die jeweils für sie zuständige Bezirksregierung aufgefordert, am neuen Rückmeldeverfahren teilzunehmen.
Die endgültige Förderhöhe wird auf Grundlage der im Rückmeldeverfahren übermittelten Angaben festgesetzt.
Betroffene Antragsteller sind hierzu mit einem Link eingeladen worden
📅 Die Frist zur Abgabe der Rückmeldung endet am 26. Februar 2025.
Sollten Sie die Rückmeldung noch nicht eingereicht haben, besteht in begründeten Ausnahmefällen die Möglichkeit, eine individuelle Fristverlängerung zu beantragen.
📧 Hierfür senden Sie bitte eine E-Mail an corona-soforthilfe
brd.nrw.de (corona-soforthilfe[at]brd[dot]nrw[dot]de) und geben den Grund für die benötigte Fristverlängerung an.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund des hohen Anfrageaufkommens die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Auch wenn Ihre Anfrage erst nach Ablauf der Frist beantwortet wird, bleibt eine individuelle Fristverlängerung möglich.
Dies gilt auch für bereits eingereichte, aber noch nicht bearbeitete Anfragen.
Weitere Informationen zum Rückmeldeverfahren sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie auf der Website des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen:
📌 https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020