BR_D Inhaltsseite Wasserrahmenrichtlinie und Gewässerentwicklung Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) schafft lebendige Gewässer in NRW. Die Bezirksregierung als Obere Wasserbehörde ist zuständig für die Gewässerentwicklung der Gewässer erster und zweiter Ordnung.
MQ-Illustrations - stock.adobe.com Inhaltsseite Allgemeines zur Bauaufsicht Die Bauaufsicht wird von den Bauaufsichtsbehörden wahrgenommen. Der organisatorische Aufbau der Bauaufsichtsbehörden in NRW ist dreistufig: untere, obere und oberste Bauaufsichtsbehörde.
MQ-Illustrations - stock.adobe.com Inhaltsseite Fachaufsicht Für alle Fragen zum Thema Bauaufsicht, die mit einem Neubau, mit baulichen Änderungen am bestehenden Gebäude oder einer Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zu tun haben, sind die unteren Bauaufsichtsbehörden zuständig.
Christian Müller - stock.adobe.com Inhaltsseite Großflächiger Einzelhandel Der großflächige Einzelhandel (Einkaufszentren und Einzelhandelsbetriebe mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche) ist im besonderen Maße geeignet das Erscheinungsbild und die Entwicklung der Städte zu beeinflussen.
NDABCREATIVITY - stock.adobe.com Inhaltsseite Öffentliche Bauherren Umsetzung baulicher Anlagen sowie sonstige Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 BauO NRW durch öffentliche Bauherrn
RioPatuca Images - stock.adobe.com Inhaltsseite Anerkennung und Beaufsichtigung Die Bezirksregierung Düsseldorf ist im Land Nordrhein-Westfalen die zuständige Stelle für die Anerkennung und Beaufsichtigung von Prüfsachverständigen nach der PrüfVO NRW.
Inhaltsseite Rechtsgrundlagen (PrüfVO NRW und Erlasse) Rechtsgrundlage für die Anerkennung und Beaufsichtigung von Prüfsachverständigen durch die Bezirksregierung Düsseldorf ist die PrüfVO NRW.
goodluz - stock.adobe.com Inhaltsseite Die Liste der Prüfsachverständigen Die Liste der Prüfsachverständigen beinhaltet Adressdaten der gemäß § 4 PrüfVO NRW anerkannten Prüfsachverständigen und informiert über den Umfang der jeweiligen Anerkennung.
Inhaltsseite Flächennutzungspläne Der Flächennnutzungsplan stellt für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dar.