Sparschwein (Symbolbild)

Notfonds zur Sicherung von Weiterbildungseinrichtungen und Volkshochschulen

Mittel zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie werden zur Verfügung gestellt.

Für den Zeitraum vom 1. September 2022 bis 31. Dezember 2022

Den nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannten und geförderten Weiterbildungseinrichtungen "in anderer Trägerschaft" sowie den Volkshochschulen stehen Mittel des Landes aus dem "Nordrhein-Westfalen Programm I zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie und zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit des Landes" als Billigkeitsleistungen gemäß § 53 Landeshaushaltsordnung (LHO) zur Verfügung.

Die Anträge können bis zum 28.02.2023 angenommen werden.

Für den Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis 31. März 2022

Den nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannten und geförderten Weiterbildungseinrichtungen "in anderer Trägerschaft" sowie den Volkshochschulen stehen Mittel des Landes aus dem "Nordrhein-Westfalen Programm I zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie und zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit des Landes" als Billigkeitsleistungen gemäß § 53 Landeshaushaltsordnung (LHO) zur Verfügung. Die Anträge können bis zum 30.04.2022 angenommen werden.

Für den Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2021

Den nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannten und geförderten Weiterbildungseinrichtungen "in anderer Trägerschaft" sowie den Volkshochschulen stehen Mittel des Landes aus dem "Nordrhein-Westfalen Programm I zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie und zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit des Landes" als Billigkeitsleistungen gemäß § 53 Landeshaushaltsordnung (LHO) zur Verfügung. Die Anträge können bis zum 15.10.2021 angenommen werden.