Baustellenansicht aus der Vogelperspektive

Konzepte zur Abwasserbeseitigung (ABK)

Von den Gemeinden und den Abwasserverbänden ist entsprechend Landeswassergesetz der Bezirksregierung ein ABK vorzulegen.

Hiermit ist eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der Maßnahmen, die zur Erfüllung der allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlich sind, abzugeben.

Das ABK ist entsprechend der „Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungs-konzepten“ zu erarbeiten und alle 6 Jahre fortzuschreiben. Über zeitliche oder inhaltliche Änderungen des ABK ist von den Gemeinden und Abwasserverbänden bis zum 31.03. eines jeden Jahres zu berichten.

Entsprechend der Vorgabe der vorgenannten Verwaltungsvorschrift zur Vorlage des ABK und der Berichte in digitaler Listenform wurde vom Land NRW eine Softwarelösung zur Verfügung gestellt, mit deren Hilfe die Daten in das Landesdatennetz übertragen werden. Dieses ermöglicht einheitliche Auswertungen insbesondere zur Erfüllung der Anforderungen, die sich aus der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ergeben. Die eingestellten Daten werden wie viele weitere wasserwirtschaftliche Daten über die Internetplattform ELWAS-Web der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Das ABK soll auch Aussagen über die Niederschlagswasserbeseitigung enthalten, das in Form eines Niederschlagswasserbeseitigungskonzepts (NBK) darstellbar ist. Für die Erarbeitung eines NBK wurde von der Bezirksregierung Düsseldorf für den Bezirk ein Vorschlag zur Umsetzung der Anforderungen (s. erforderliche Unterlagen) erarbeitet. Es können nach Abstimmung aber auch hiervon abweichende Unterlagen vorgelegt werden. Weitere Beispiele und Informationen finden Sie auf der Internetseite des LANUV.

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