Saint Gobain Weber GmbH
Datum
20.10.2025
zuletzt geändert Datum
09.10.2025
Datum der Umweltinspektion
22.04.2025
Anlagenbezeichnung
Fertigmörtelanlage
Standort

Meiersbergerstraße

42489 Wülfrath

Einstufung der Anlage

Art der Umweltinspektion
angemeldet
Gesamtaufwand der Inspektion
18 Stunden 15 Minuten
davon: Vor-Ort-Aufwand
6 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
keine
Umfang der Umweltinspektion

Umweltinspektion mit den Schwerpunkten: 

  • Abfall, allgemein
  • AwSV
  • Immissionsschutz, allgemein 


 

Grundlage der Umweltinspektion
  • § 47 ΚrWG
  • § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)


 

Ergebnis der Umweltinspektion
Geringfügige und erhebliche Mängel¹⁾²⁾
Beschreibung der Mängel
  • AwSV-Lagerbereiche entsprechen nicht den Anforderungen; Sachverständigenprüfung bisher nicht erfolgt2)-> behoben
  • AwSV-Kataster unvollständig1)
  • Verstoß gegen § 24 Abs. 3 Satz 1 NachwV – Abfallregister nachweispflichtiger Abfälle entsprach nicht den gesetzlichen Vorgaben1)-> behoben
Veranlasste Maßnahmen

Revisionsscheiben

Legende

1) Geringfügige Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

2) Erhebliche Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

3) Schwerwiegende Mängel

sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Folgeinspektion wird spätestens nach 6 Monaten durchgeführt.

4) Der Mangel wurde bereits bei einer früheren Inspektion festgestellt.