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NRW fördert Ausbildung und Einstellungen
Das ESF-Förderprogramm „10.000 Perspektiven“ soll Pandemie-Folgen für kleine und mittlere Betriebe abfedern.
Für die Ausbildung oder Neueinstellung einer Person, die zuvor Leistungen nach dem SGB II bezogen hat oder langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 SGB III war, kann eine einmalige Einarbeitungspauschale beantragt werden.
Weiterführender Link: https://www.mags.nrw/esf-aufrufe