Förderung (Symbolbild)

NRW fördert Ausbildung und Einstellungen

Das ESF-Förderprogramm „10.000 Perspektiven“ soll Pandemie-Folgen für kleine und mittlere Betriebe abfedern.

Für die Ausbildung oder Neueinstellung einer Person, die zuvor Leistungen nach dem SGB II bezogen hat oder langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 SGB III war, kann eine einmalige Einarbeitungspauschale beantragt werden.

Weiterführender Link: https://www.mags.nrw/esf-aufrufe