
Kunst- und Kulturförderung
Kunst- und Kulturförderung
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert vielfältige Maßnahmen in den Bereichen Bildende Kunst, Museen, Theater, Musik, Literatur und Film. Ein besonderer Schwerpunkt liegt zudem in der Regionalen Kulturpolitik. Gefördert werden in sich abgeschlossene Projekte (bspw. Konzerte, Theaterproduktionen, Filmfestivals), aber auch die Personal- und Betriebskosten verschiedener Einrichtungen, die für das Kulturleben im Land Nordrhein -Westfalen von Bedeutung sind.
Antragstellende Personen / Institutionen können sowohl Privatleute, Vereine, private Einrichtungen, u .ä. als auch kommunale Träger sein. Zuständig ist die Bezirksregierung, in deren Bezirk die antragstellende Person / Institution ihren Wohn- oder Geschäftssitz hat.
Anträge können Sie in elektronischer Form stellen. Hinweise zum Ausfüllen des Onlineantrages finden Sie im Servicebereich weiter unten.
Zusätzlich ist neben einer ausführlichen Projektbeschreibung ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan einzureichen.
Die Entscheidung über die Förderung und deren Höhe trifft das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW.
Grundvoraussetzung für eine Förderung ist, dass mit der Durchführung der Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Weitere Informationen
zu den einzelnen Förderbereichen erhalten Sie auf der Homepage des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW.
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