Bauarbeiter (Symbolbild)

Baufachliche und fachtechnische Prüfungen und Beratungen

Baumaßnahmen für Kunst, Kultur, Sport, Wirtschaft, Luftverkehr und Sonderprogramme des Landes NRW, sowie für Polizeigewahrsam und Ersatzschulen.

Baumaßnahmen für Kunst, Kultur, Sport, Wirtschaft, Luftverkehr und Sonderprogramme des Landes NRW

Mit verschiedenen Förderprogrammen des Landes Nordrhein-Westfalen, des Bundes und der Europäischen Union werden finanzielle Mittel für Baumaßnahmen bewilligt. Bei den Zuwendungen für Baumaßnahmen von mehr als 500.000 € führen wir gemäß Landeshaushaltsordnung (Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO) die baufachlichen Prüfungen durch.

Die baufachlichen Prüfungen und Beratungen werden von den jeweils für die Bewilligung der finanziellen Mittel zuständigen Fachdezernaten beauftragt, das sind z.B. folgende:

  • Dezernat 26
    • Förderung der Luftfahrt
  • Dezernat 34
    • Regionale Wirtschaftsförderung
    • Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
      • Kommunaler Klimaschutz
      • Grüne Infrastruktur
      • Fachkräfteaufruf
      • Forschungsinfrastruktur
  • Dezernat 35
    • Städtebauförderung
  • Dezernat 48
    • Sportförderung
    • Kunst- und Kulturförderung

Bei bestimmten Fördermaßnahmen wird die baufachliche Beteiligung direkt von den Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen angefordert.

Die in diesem Zusammenhang erforderlichen baufachlichen und fachtechnischen Prüfungen der einzelnen Baumaßnahmen werden im Teildezernat 35.06 – Bautechnik durchgeführt und umfassen im Wesentlichen folgendes:

  • Antragsberatungen
  • Antragsprüfungen
    • auf Förderfähigkeit nach den Förderrichtlinien aus den jeweiligen Förderbereichen
    • der Baukosten nach DIN 276
    • auf Wirtschaftlichkeit der Baumaßnahme
    • zur Ermittlung der förderfähigen Kosten für die Baumaßnahmen
  • Prüfung der Mittelanforderung (Mittel der Europäischen Union)
  • Prüfung der Vergaben
  • Beurteilung von Änderungsanzeigen hinsichtlich der Förderfähig- und Wirtschaftlichkeit
  • Ortsbesichtigungen
  • Verwendungsnachweisprüfungen
  • Bearbeitungen von Prüfungsmitteilungen des Landesrechnungshofes (LRH) und des Staatlichen Rechnungsprüfungsamtes (StRPA)

Bautechnik

Zur Bündelung baufachlicher Beratungen und Prüfungen besteht im Teildezernat 35.06 – Bautechnik ein Team von Ingenieuren und -Ingenieurinnen für Architektur, Bauingenieurwesen, Versorgungs- und Elektrotechnik, das baufachliche Beratungen zu den Förderprogrammen anbietet und fachtechnische Stellungnahmen und Beurteilungen erstellt.

Für die baufachlichen Beratungen und Prüfungen werden wir von ganz unterschiedlichen Stellen angefordert.

Baumaßnahmen in Polizeigewahrsamen

Die Gewahrsame der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen werden im Rahmen eines mehrjährigen Programms an die heutigen Sicherheitsstandards angepasst.

Dabei steht die Sicherheit der in Gewahrsam genommenen Personen und der im Gewahrsamsdienst eingesetzten Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten im Vordergrund.

Grundlage für die Modernisierung der Gewahrsame sind die vom Innenministerium aufgestellten baulichen Anforderungen.

Im Teildezernat 35.06 – Bautechnik werden baufachliche Testate hinsichtlich der vom Innenministerium aufgestellten Anforderungen erstellt.

Baumaßnahmen für Ersatzschulen

Private Ersatzschulen (derzeit 109 Schulen im Regierungsbezirk Düsseldorf) werden im Rahmen des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes aus Landesmitteln anteilmäßig finanziert. Federführend zuständig dafür ist das Dezernat 48. Das Teildezernat 35.06 – Bautechnik führt im Zusammenhang mit den geplanten und fertiggestellten Schulbaumaßnahmen und im Auftrag des Dezernates 48.04 die erforderlichen baufachlichen- und fachtechnischen Prüfungen- und Beratungen durch.

Fachtechnische Beteiligung Fachtechnische Beteiligung bei der Anerkennung und Überwachung der Prüfsachverständigen nach der Prüfverordnung (PrüfVO NRW)

Die Bezirksregierung Düsseldorf ist landesweit zuständig für die Anerkennung und Aufsicht über die Sachverständigen nach der Prüfverordnung (PrüfVO NRW).

Federführend ist das Teildezernat 35.01 – Bauaufsicht zuständig

Entsprechend der PrüfVO NRW müssen technische Anlagen (z.B. Lüftungsanlagen, Brandmeldeanlagen etc.) in Sonderbauten regelmäßig auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit von den Prüfsachverständigen überprüft werden.

Die im Rahmen der Anerkennung und Überwachung der Prüfsachverständigen erforderlichen fachtechnischen Beurteilungen, Überprüfungen und Stellungnahmen werden durch die Mitarbeiter im Teildezernat 35.06 – Bautechnik mit dem Fachwissen aus der Elektrotechnik und der Technischen Gebäudeausrüstung erstellt.