35. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes (Sachlicher Teilabschnitt "Vorbeugender Hochwasserschutz")

Die Hochwasserereignisse der 90er Jahre haben deutlich werden lassen, dass nach jahrzehntelanger relativer Sicherheit doch unerwartet hohe Schadenspotenziale und Gefahren durch Hochwasser vorhanden sind.
Um Hochwasserrisiken nachhaltig zu vermindern, ist es nicht nur notwendig, vorhandene Schutzeinrichtungen zu verbessern, sondern es muss auch im Sinne des vorbeugenden Hochwasserschutzes zunehmend Einfluss auf die Nutzungen im gefährdeten Bereich und im gesamten Einzugsgebiet der Flüsse genommen werden. Der Regionalplanung obliegt dabei die Aufgabe, die Talauen der Fließgewässer als natürliche Abfluss- und Retentionsbereiche zu sichern, von entgegenstehenden Nutzungen freizuhalten und im Sinne des vorbeugenden Hochwasserschutzes zu entwickeln. Der Regionalplan GEP99 wurde daher in seiner 35. Änderung um den sachlichen Teilabschnitt „Vorbeugender Hochwasserschutz“ ergänzt. Die Überschwemmungsbereiche werden somit als Vorranggebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz regionalplanerisch gesichert. Hierdurch wird durch planerische Maßnahmen erreicht, dass die heute noch nicht bebauten Überschwemmungsflächen möglichst vollständig für den Abfluss und die Retention von Hochwasser erhalten bleiben und keine zusätzlichen Schadenspotentiale entstehen. Der sachliche Teilabschnitt „Vorbeugender Hochwasserschutz“ besteht aus
  • der Ergänzung der zeichnerischen Darstellung 1:50.000 um die Überschwemmungsbereiche
  • der Änderung des textlichen Zieles 3 „In Überschwemmungsbereichen den Anforderungen des vorbeugenden Hochwasserschutzes Vorrang einräumen“ in Kapitel 3.10 Wasserwirtschaft
  • der neuen Erläuterungskarte 8 a) „Vorbeugender Hochwasserschutz“ und
  • der Änderung der Erläuterungskarte 1 „Sondierungen für eine zukünftige Siedlungsentwicklung
Der Regionalrat beschloss in der Sitzung am 08. Juli 2004, das Verfahren zur Erarbeitung des sachlichen Teilabschnitts „Vorbeugender Hochwasserschutz“ einzuleiten. Mit Schreiben vom 21. Juli 2004 wurden 166 Behörden und Stellen aufgefordert, innerhalb von 6 Monaten Stellung zu der geplanten Regionalplan-Änderung zu nehmen. Die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen endete am 28. Januar 2005. Insgesamt gingen Stellungnahmen von 93 Beteiligten ein. Von den Beteiligten erhoben 64 Bedenken und Anregungen. Die Stellungnahmen wurden in einer Synopse erfasst und mit den Ausgleichsvorschlägen der Bezirksplanungsbehörde an die Beteiligten übersandt. Am 26. Oktober 2005 fand der Erörterungstermin statt. Von den insgesamt 217 Anregungen und Bedenken blieben nur sieben nicht ausgeräumte Einzelbedenken übrig, über die der Regionalrat im Aufstellungsbeschluss entschieden hat. Gegenüber dem Erarbeitungsbeschluss wurden die zeichnerischen Darstellungen erheblich erweitert (so z. B. Erft, Issel und Schwalm) und bei einigen Fließgewässern zum geringen Teil korrigiert. Die textlichen Darstellungen in Kapitel 3.10 Wasserwirtschaft wurden aufgrund von Anregungen ergänzt. Für die Darstellung der deichgeschützten Bereiche in der Erläuterungskarte 8 a) „Vorbeugender Hochwasserschutz“ wurden die aktuellen Daten des Landesumweltamtes zugrunde gelegt. Insgesamt konnte in diesem Verfahren erreicht werden, dass jetzt für alle Fließgewässer Überschwemmungsbereiche im Regionalplan gesichert sind. Der Regionalrat des Regierungsbezirks Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 23.03.2006 den Aufstellungsbeschluss zum sachlichen Teilabschnitt „Vorbeugender Hochwasserschutz“ und zusätzlich folgende Beschlüsse gefasst, die so vom Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie genehmigt wurden:
  • Die Retentionsräume Itter-Himmelgeist in der Stadt Düsseldorf und Bylerward werden in der Erläuterungskarte gestrichen.
  • Der Regionalrat fordert im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutzkonzept die Landesregierung auf, alle Maßnahmen zur zügigen Deichsanierung zu ergreifen. Gleichzeitig fordert er die Landesregierung auf, die entsprechenden, von der RWTH Aachen begonnenen Untersuchungen z. B. zur Bildung von Kammerungen fortzuführen und Konsequenzen hieraus zu ziehen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Verfahrensablauf: Erarbeitungsbeschluss: 08.07.2004 GEP-Karten: Blatt 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 / Erläuterungskarte 8a Blatt 1 und 2 / Erläuterungskarte 1 Auszug Erörterungstermin: 26.10.2005  – Aufstellungsbeschluss: 23.03.2006 Blattübersicht / GEP-Karten: Blatt 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 / Erläuterungskarte 8a Blatt 1 und Blatt 2 / Erläuterungskarte 1 Auszug Genehmigung: 29.05.2006  – Bekanntmachung: 07.06.2006 Blattübersicht / GEP-Karten: Blatt 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 / Erläuterungskarte 8a Blatt 1 und Blatt 2  / Erläuterungskarte 1 Auszug