Pipeline (Symbolbild)

Versorgungsleitungen

Versorgungsleitungen transportieren unterschiedliche Güter, wie zum Beispiel Flüssigkeiten und Gase, aber auch Strom.

In Rohrfernleitungsanlagen werden Flüssigkeiten und Gase transportiert: Mineralölprodukte, Chemikalien und vieles mehr. Im Vergleich zum Transport durch Tank-, Kesselwagen oder Schiffe haben die Pipelines viele Vorteile: Es wird nur das Medium transportiert, dadurch entfallen Leerfahrten. Der Energieaufwand sinkt, aufgrund des üblichen Elektroantriebs der Pumpen ist der Schadstoffausstoß geringer, störende Immissionen wie Lärm treten praktisch nicht auf und durch den überwiegend unterirdischen Verlauf der Pipelines wird das Landschaftsbild geschont.

Im Regierungsbezirk Düsseldorf werden zurzeit insgesamt 21 überwachungsbedürftige Rohrfernleitungsanlagen mit einer Gesamtlänge von etwa 1.700 km betrieben. Zu erkennen sind sie durch die gelben oder orangenen Schilderpfähle an der Oberfläche, die den Leitungsverlauf kennzeichnen.

Damit die Sicherheit für Mensch und Umwelt jederzeit gewährleistet ist, ist es wichtig, dass der Stand der Technik für die Unversehrtheit der Rohrfernleitungen und ihren sicheren Betrieb eingehalten wird. Deshalb genehmigt und überwacht die Bezirksregierung (Dezernat 54 - Wasserwirtschaft) diese Rohrfernleitungsanlagen. Die rechtlichen Grundlagen bieten das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), die Rohrfernleitungsverordnung (RohrFLtgV) und die Technische Regel für Rohrfernleitungen (TRFL).

Gasversorgungsleitungen (z.B. zum Transport von Erdgas) unterliegen nicht der RohrFLtgV und der TRFL, sondern dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und sind bei der Bezirksregierung dem Dezernat 25 - Verkehr zugeordnet.

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