Beihilfen (Symbolbild)

Beihilfe

Lehrkräfte an Real-, Gesamt- und Sekundarschulen, Gymnasien, Förderschulen sowie Referendarinnen und Referendare im Regierungsbezirk Düsseldorf finden hier Informationen zur Beihilfe und Ansprechpersonen. Als Lehrkraft an Grund- und Hauptschulen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Schulamt.

Information zum Bearbeitungsstand

Beihilfeanträge werden derzeit in der Regel innerhalb von sechs bis acht Wochen bearbeitet.

Bitte sehen Sie von telefonischen Sachstandsanfragen ab, dies beschleunigt die Bearbeitung Ihres Antrags.

Stellung von Beihilfeanträgen über Online-Portal/App „einfach-einreichen

Die Internetseite „einfach-einreichen.de“ wirbt damit, dass Beihilfen über deren Seite eingereicht werden können. Dies ist nicht korrekt. Die Beihilfestelle der Bezirksregierung Düsseldorf kooperiert nicht mit dem Online Portal/der App „einfach-einreichen“.
Anträge auf Zahlung einer Beihilfe sind weiterhin persönlich über die Zentrale Scanstelle Beihilfe in 32746 Detmold per Post einzureichen. Der schriftliche Beihilfeantrag muss von der der beihilfeberechtigten oder einer bevollmächtigten Person persönlich unterzeichnet sein. 

Für die digitale Übermittlung der Rechnungsbelege ist ausschließlich die BeihilfeNRW App zugelassen. Informationen finden Sie unter beihilfeappinfo.nrw.de
Eine Beihilfe wird nach § 13 Abs. 1 BVO NRW nur auf Antrag gewährt.

Hinweis zur Zuständigkeit

Die Beihilfestelle im Dezernat 23 bearbeitet die Beihilfeanträge für folgende beihilfeberechtigte Personen im Regierungsbezirk Düsseldorf:

  • Lehrkräfte
    • an staatlichen weiterführenden Schulen (mit Ausnahme der Hauptschulen)
    • an Förderschulen, die nicht der Aufsicht der Schulämter unterliegen
    • verschiedener Ersatzschulen
  • Lehramtsanwärter(innen) und Schulreferendarinnen/-Referendare an Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung
  • Schulverwaltungsassistentinnen/-Assistenten
  • Bedienstete der Polizeipräsidien Duisburg, Düsseldorf, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Oberhausen, Remscheid, Wuppertal
  • Bedienstete des Landeskriminalamtes NRW
  • Bedienstete der Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD NRW)
  • Bedienstete des IT.NRW, des Geologischen Dienstes und des Landesarchivs NRW
  • Bedienstete der Bezirksregierung Düsseldorf.

Die für Sie zuständige Beihilfestelle können Sie dem letzten Beihilfebescheid entnehmen.
Nur diese zuständige Beihilfestelle kann Ihre Anfragen zu Ihren Beihilfeanträgen beantworten.

Kontakt

Kontakt (Symbolbild)

Sie erreichen Ihre zuständige Ansprechperson zu folgenden Sprechzeiten:
Montags von 09:30 Uhr bis 11:00 Uhr,
Mittwochs von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
Donnerstags von 09:30 Uhr bis 11:00 Uhr.

Wenn Sie uns persönlich besuchen möchten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.
Schriftverkehr senden Sie bitte an die Zentrale Scanstelle Beihilfe in 32746 Detmold.

Bitte achten Sie bei der Kontaktaufnahme darauf, dass Sie sich an die für Sie zuständige Beihilfestelle wenden.
Diese ist abhängig von Ihrer Dienststelle und dem jeweiligen Regierungsbezirk, in dem Sie beschäftigt sind.
In Ihrem jeweils letzten Beihilfebescheid finden Sie Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme.

Beihilfen für pensionierte Lehrkräfte/Lehrkräfte im Ruhestand regelt die Beihilfestelle des LBV NRW, Tel.: 0211 6023 06, www.lbv.nrw.de.

Info-Hotline

Außerhalb der Sprechzeiten Ihrer jeweiligen Ansprechperson erreichen Sie die Beihilfestelle für einfach gelagerte Fragestellungen montags, donnerstags und freitags von 14:00 bis 15:00 Uhr unter der Telefonnummer 0211 475 2310.
Inhaltlichen Fragestellungen zu Ihrem Beihilfeantrag richten Sie bitte weiterhin an Ihre zuständige Ansprechperson innerhalb der o. g. Sprechzeiten.

Per E-Mail sind wir weiterhin unter dez23.beihilfeatbrd.nrw.de (dez23[dot]beihilfe[at]brd[dot]nrw[dot]de) erreichbar.

Beschleunigte Antragsbearbeitung? Helfen Sie bitte mit!

Reichen Sie bitte erst einen Beihilfeantrag ab einem Antragsvolumen von über 200 Euro ein.

Gesammelte und vollständige Belege (alle Seiten und ggf. auch die Rückseiten) in einem Antrag beschleunigen die beihilferechtliche Prüfung.

Beachten Sie aber bitte, dass die Belege innerhalb von 24 Monaten nach Rechnungsstellung eingereicht werden müssen, auch dann, wenn der Betrag von mindestens 200 Euro noch nicht erreicht ist (vgl. § 13 Abs. 3 BVO NRW).

Die Einreichung von Anträgen mit nur einem einzelnen Beleg sollten Sie nach Möglichkeit bitte vermeiden.

Rechnungen nicht doppelt und bitte keine Mahnungen einreichen.

Bei Zahnbehandlungen (Zahnersatz / kieferorthopädische Behandlung) unbedingt auch die Rechnung über die Laborleistungen beifügen.

Bei Hilfsmitteln und medizinischen Heilbehandlungen bitte die vorhandene ärztliche Verordnung der jeweiligen Rechnung beifügen.

Nutzen Sie auch gerne die BeihilfeApp
Infos unter https://beihilfeappinfo.nrw.de/

Beihilfe-App

Apps (Symbolbild)

Ihre Beihilfeanträge können Sie auch bequem über die Beihilfe-App einreichen. Das bedeutet, Sie übersenden die zum „Kurzantrag auf Zahlung einer Beihilfe“ zugehörigen Belege digital über Ihr Smartphone oder Tablet. Sie brauchend diese Belege dann nicht mehr per Post zu senden.

Die Nutzung dieser App ist freiwillig; Sie können alternativ weiterhin Ihre Beihilfe auf dem Postweg (Papier) beantragen.

Für Pflegeaufwendungen kann die App leider derzeit noch nicht genutzt werden; auch Schriftverkehr, wie die Änderung von persönlichen Daten (Anschrift, Bankverbindung, Familienstand, etc.), kann nicht über die App eingereicht werden. 

Informationen über den Registrierungsprozess und Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie hier: http://beihilfeappinfo.nrw.de/

Information

Informationen (Symbolbild)

Informationen der Bezirksregierung Detmold

Die folgenden Links werden freundlicherweise von der Bezirksregierung Detmold zur Verfügung gestellt.