Dezernat 20: Unterbringung von Flüchtlingen

Unsere Aufgaben

Die große Zahl der Menschen, die in Nordrhein-Westfalen (NRW) Schutz und Unterstützung nach der Flucht vor Krieg und Verfolgung suchen, hat auch die Bezirksregierung Düsseldorf im Jahr 2016 vor große Herausforderungen gestellt. Mit der tatkräftigen Unterstützung der Kommunen, Betreuungsverbände und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer können wir diese Aufgabe bewältigen.

Die Bezirksregierung Düsseldorf ist zuständig für die Errichtung und den Betrieb der Unterbringungseinrichtungen des Landes für Geflüchtete im Regierungsbezirk Düsseldorf.

Das Dezernat 20 ist zuständig für die Standortsuche, die fachliche Begleitung erforderlicher Bau- und Umbaumaßnahmen, die Beauftragung einer Betreuungsorganisation, eines Sicherheitsunternehmens und die Kommunikation mit der Stadt oder Gemeinde sowie den Bürgerinnen und Bürgern im Umfeld der Einrichtung. Außerdem übernimmt das Dezernat die Prüfung der kommunalen Meldungen hinsichtlich der FlüAG-Pauschale (Flüchtlingsaufnahmegesetz), die Erstattung von außergewöhnlichen Krankheitskosten und die Gewährung von Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Asylsuchende, die den Städten und Gemeinden als Unterstützungsleistung für die Unterbringung von Geflüchteten gewährt wird. Ferner ist das Dezernat für die Gewährung von Asylbewerberleistungen (Persönlicher Bedarf, Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt, Arbeitsgelegenheiten, Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen, usw.) zuständig.

Leitung und Kontakt

Marc Schnell
Hauptdezernent Dezernat 20
Tel.: 0211 475-2021
Fax: 0211 475-2995
Ulrike Seibert
Büroleitung Hauptdezernentin Dezernat 20
Tel.: 0211 475-2021
Fax: 0211 475-2995
Büro der Hauptdezernentin Dezernat 20
Ständig erreichbare Anschlüsse während der Dienstzeiten
Tel.: 0211 475-2021
Fax: 0211 475-2995

Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 20
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf