Stark befahrene Autobahn (Symbolbild)
09.07.2021

Beschluss gefasst: Pläne zum Ausbau der Raststätte Geismühle werden offengelegt

Am 14. Juni 2021 hat die Bezirksregierung den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Rastanlage Geismühle an der A57 gefasst.

Beschluss, Zeichnungen und Erläuterungen zur Planung des Areals und der Verkehrswege an der Stadtgrenze von Krefeld und Meerbusch werden vom 15. bis einschließlich 28. Juli 2021 in den Räumen der Stadtverwaltungen in Krefeld und Meerbusch offengelegt. In diesem Zeitraum werden sie darüber hinaus auch auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf unter http://url.nrw/offenlagezugänglich gemacht.

Interessenten, die die Unterlagen einsehen wollen, finden sie

  • in Krefeld im Fachbereich Vermessungs- und Katasterwesen, Friedrichstraße 25. Aufgrund der aktuellen Situation ist ein Besuch nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02151 - 86 3801 oder 02151 - 86 3846 beziehungsweise per Mail an fb62atkrefeld.de (fb62[at]krefeld[dot]de) möglich.
  • in Meerbusch im Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht, Abteilung Stadtplanung, EG Raum 015, Wittenberger Straße 21 in Lank. Besucher erhalten aufgrund der aktuellen Beschränkungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02150 / 916 108 beziehungsweise per Mail an martina.pellechatmeerbusch.de (martina[dot]pellech[at]meerbusch[dot]de) Zugang.

Zum Hintergrund

Die Rastanlage Geismühle befindet sich auf dem Gebiet der Städte Krefeld (Oppum) und Meerbusch (Ossum-Bösinghoven) an der A57 zwischen Autobahnkreuz Meerbusch und Anschlussstelle Oppum. Die bewirtschaftete Rastanlage Geismühle ist zusammen mit der Autobahn 1972 errichtet worden, im Jahre 2003 wurde das Rasthaus auf der Westseite aufwändig renoviert. Aufgrund der hohen Verkehrsdichte auf der A 57 mit einem relativ hohen Lkw-Anteil ist die Anlage bereits an durchschnittlichen Tagen stark ausgelastet und an Wochenenden sowie in den Abendstunden häufig überlastet. Dies betrifft in besonderem Maße die Lkw-Stellplätze.

Da die vorhandene Anlage keine Erweiterungskapazitäten für die - durch das gesteigerte Verkehrsaufkommen - erforderliche Anzahl von Stellplätzen bietet, ist aus Verkehrssicherungsgründen eine Neuordnung der Rastanlage und eine Verbesserung des Stellplatzangebotes erforderlich. Die Vergrößerung des Parkraums für Pkw (inklusive Pkw mit Hänger) auf 217 und für Lkw/Busse auf 159 Stellplätze ist wesentliches Ziel der Maßnahme.