
Konzeptionelles Mutterschaftsbild / ©Zffoto - stock.adobe.com
Mutterschutz und Jugendarbeitsschutz
Schutz der Mutter und ihres Kindes vor und nach der Geburt sowie der Schutz junger Menschen in der Arbeitswelt
Schwangerschaft und Stillzeit online mitteilen

©leszekglasner - stock.adobe.com
Als Arbeitgeber bzw. als Ausbildungsstelle (z.B. Schule oder Hochschule) sind Sie verpflichtet, die zuständige Aufsichtsbehörde unverzüglich zu benachrichtigen, sobald eine Frau Sie über ihre Schwangerschaft oder Stillzeit informiert hat.
Die Schwangerschaftsmitteilung-Online ermöglicht Ihnen dies einfach auf elektronischem Weg.
Mit Bestätigung des ausgefüllten Formulars erfüllen Sie Ihre gesetzliche Mitteilungspflicht. Im Anschluss können Sie das Formular für Ihre Unterlagen speichern und/oder ausdrucken.
Sollte das vorgenannte Tool zur Schwangerschaftsmitteilung nicht richtig dargestellt werden können, finden Sie hier (für Beschäftigte) und hier (für Schülerinnen oder Studentinnen) die entsprechenden PDF-Formulare.
Kontakt

Kontakt (Symbolbild) / ©MH - stock.adobe.com
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: