
Strahlenschutz
Zu der natürlichen Strahlung gehört die kosmische Strahlung sowie das Sonnenlicht, aber auch die terrestrische Strahlung wie die Radonexposition aus dem Boden. Zu der künstlichen Strahlung gehört die Strahlung, deren ionisierende Wirkung zu verschiedenen Anwendungen benötigt und erzeugt wird (Bsp.: Durchstrahlungsprüfungen in der Technik oder Bestrahlung in diagnostischen Verfahren mittels Röntgenanlagen). Ebenso zählen hierzu Notfallexpositionen oder bestehende Expositionen aus geplanten Anwendungen.
Sowohl für die natürliche als auch für die künstliche Strahlung trifft das Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz – StrlSchG) Regelungen zum Schutz des Menschen und, soweit es um den langfristigen Schutz der menschlichen Gesundheit geht, der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (§ 1 StrlSchG).
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