Gefahrguttransport (Symbolbild)

Transport

Erfahren Sie alles Wissenswerte zu den Bereichen Gefahrguttransport, Ladungssicherung und Marktüberwachung ortsbeweglicher Druckgeräte.

Transportsicherheit

Transportsicherheit (Symbolbild)

Zur Beförderung gefährlicher Güter, d.h. Stoffen und Gegenständen, die beim Transport zu einer Gefahr für Mensch, Umwelt und die öffentliche Sicherheit werden können, sind Maßnahmen zu treffen, um Schadensfälle zu verhindern oder den Schadensumfang so gering wie möglich zu halten. Diese beginnen bereits beim Verpacken und Verladen im Betrieb und gelten für alle Betriebsgrößen und Branchen.

Grundlagen sind das Gefahrgutbeförderungsgesetz sowie die Anforderungen zur Ladungssicherung. Die Verordnung über ortsbewegliche Druckgeräte (ODV) regelt die Abgabe und die Beförderung von Gasflaschen. Die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften wird in den Unternehmen durch Beschäftigte des Sachgebietes Transportsicherheit überwacht.

Sichere (Nutz-)Fahrzeuge

LKWs im Sonnenuntergang (Symbolbild)

Arbeitsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung

Regelungen zur Sicherheit von Aufbauten und Anbaugeräten der Nutzfahrzeuge ergeben aus der Betriebssicherheitsverordnung. Der Unternehmer muss Prüfungen der Arbeitsmittel, hier der Fahrzeuge, Aufbauten und Anbaugeräte nachweisen. Bestimmte Prüfungen sind jährlich wiederkehrend vorzunehmen und können nach den Vorgaben des Herstellers in Betriebsanleitungen zur Durchführung von Prüfungen und/oder nach den folgenden Prüfgrundsätzen: § 57 DGUV Vorschrift 70 -Fahrzeuge / DGUV Grundsatz 314-003 - Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige durchgeführt werden.

Literaturhinweise:

  • Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV
  • Technische Regel Betriebssicherheit TRBS 2111
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV Vorschrift 70 - Fahrzeuge
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV Grundsatz 314-003 - Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV Grundsatz 308-002 - Prüfung von Hebebühnen
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV Information 214-016 - Sicherer Einsatz von Absetzkippern

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