Arbeitsschutz (Symbolbild)

Handel, Metall, Elektrotechnik (Dezernat 56)

Das Dezernat 56 übernimmt die Überwachung und Beratung in folgenden Branchen: Holzbe- und -Verarbeitung, Metallverarbeitung, Metallerzeugung, Maschinenbau, KFZ-Reparatur, Handel und Tankstellen, Fahrzeugbau, Elektrotechnik, Datenverarbeitung, Fernmeldedienste, Verlagsgewerbe, Druckgewerbe, Vervielfältigung, Herstellung von Zellstoff, Papier und Pappe, Feinmechanik, Leder, Textil und Handel.

Darüber hinaus ist das Dezernat für Fachfragen zu den Themen Produktsicherheit und Chemikaliensicherheit zuständig.
Die nachfolgend aufgeführten Verfahren in den genannten Rechtsbereichen werden ebenfalls im Dezernat 56 durchgeführt:

Arbeitszeitgesetz

  • § 13 Abs. 3 „Bewilligungen Sonntagsarbeit“
  • § 13 Abs. 4 „ununterbrochener Fortgang von Arbeiten“
  • § 13 Abs. 5 „Bewilligungen ausländische Konkurrenz“
  • § 15 Abs. 2 „Bewilligungen öffentliches Interesse“ 

Jugendarbeitsschutzgesetz

  • § 6 Abs. 1 „Behördliche Ausnahmen für Veranstaltungen“

Mutterschutzgesetz

  • § 28 Behördliches Genehmigungsverfahren für eine Beschäftigung zwischen 20 Uhr und 22 Uhr 
  • § 29 Abs. 3 Bewilligung von Ausnahmen vom Verbot der Mehrarbeit nach § 4 Abs. 1 Satz 1, 2 oder 4 sowie vom Verbot der Nachtar-beitauch zwischen 22 Uhr und 6 Uhr nach § 5 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1

Sprengstoff

  • § 20 Abs. 1 SprengG „Befähigungsschein für verantwortliche Personen im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 3 SprengG“
  • § 34 Abs. 2 1. SprengV „Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Fachkundelehrgang“
  • Anzeigen nach § 14 Sprengstoffgesetz über den Verkehr und Um-gang mit bzw. den Verkauf von Silvesterfeuerwerk

Strahlenschutz

  • § 85 Abs. 1 Nr. 1 StrlSchV „Mitteilung über Erwerb, Abgabe und Ge-winnung von radioaktiven Stoffen“ “ im Sinne der reduzierten Aufga-benwahrnehmung (Ablage und Statistik) gemäß Erlasslage
  • § 85 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchV „Mitteilung über den Bestand an radioak-tiven Stoffen mit Halbwertszeiten von mehr als 100 Tagen“
  • Antrag auf Festlegung einer Ersatzdosis (Ersatzdosisberechnung)
    • nach § 65 Abs.2 StrlSchV,
    • nach § 157 Abs.5 StrlSchV
  • Anzeige zum Betrieb einer Röntgeneinrichtung nach § 19 StrlSchG in der Zahnmedizin
  • Prüfberichte nach § 88 StrlSchV
  • Registrierung von Strahlenpässen nach § 174 StrlSchV

 Gefahrstoffe

  • Anzeigen Verwendung Biozid-Produkte nach § 15 c (nur bei zugelassenen Bioziden)
  • Erlaubnis von Begasungen nach § 15 d
  • Erteilung von Befähigungsscheinen nach § 15 d

Das Dezernat 56 ist auch zuständig für die Entgegennahme von

  • Asbestanzeigen
  • Schwangerschaftsmitteilung
  • Unfallanzeigen
  • Baustellenvorankündigungen
  • AZK Anzeigen

und die Bearbeitung von Meldungen bezüglich überwachungsbedürftiger Anlagen.

Kontakt

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