Standort einer Deponie in der Ablagerungsphase
14.10.2021

Erörterungstermin zur geplanten Deponie Lohmannsheide in Duisburg-Baerl

Die DAH1 GmbH hat für das Vorhaben „Errichtung und Betrieb einer Deponieklasse (DK) I-Deponie am Standort der Bergehalde Lohmannsheide in Duisburg-Baerl“ die Durchführung eines abfallrechtlichen Planfeststellungsverfahrens beantragt.

Die DAH1 GmbH (ein Unternehmen der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH und der RAG Montan Immobilien GmbH) hat für das Vorhaben „Errichtung und Betrieb einer Deponieklasse (DK) I-Deponie am Standort der Bergehalde Lohmannsheide in Duisburg-Baerl“ die Durchführung eines abfallrechtlichen Planfeststellungsverfahrens beantragt. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für dieses Verfahren zuständig. Im Rahmen dieses Verfahrens steht nun der Erörterungstermin an.

Der Erörterungstermin zu dem o.g. Planfeststellungsverfahren beginnt
am Montag, dem 25.10.2021,
um 10 Uhr,
in der ENNI EVENTHALLE,
Filder Str. 142,
47447 Moers.

Einlass in die Halle erfolgt ab 8.30 Uhr. Erforderlichenfalls wird der Termin an den Folgetagen am selben Ort ab 9.30 Uhr (Einlass ab 8.30 Uhr) weitergeführt.

Der Termin dient dazu, die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Vorhaben mit der Vorhabenträgerin, den Behörden und sonstigen Stellen, den Verbänden, den Personen, die Einwendungen erhoben haben sowie den Betroffenen, zu erörtern. Der Termin ist nicht öffentlich.

Teilnahmeberechtigt sind neben der Vorhabenträger, den Fachbehörden und den Trägern öffentlicher Belange, Betroffene, insbesondere diejenigen, die Einwendungen erhoben haben. Die fristgerecht eingegangenen Einwendungen werden auch im Verfahren berücksichtigt, wenn keine Teilnahme der Einwender am Erörterungstermin erfolgt.

Aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir um Beachtung folgender Hinweise:

Für die Teilnahme gelten die zum Zeitpunkt des Erörterungstermins gültigen Vorschriften der Corona-Schutzverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Alle Teilnehmenden haben an der Eingangskontrolle des Erörterungstermins in der Enni Eventhalle entweder den Nachweis eines vollständigen Impfschutzes, einen Genesungsnachweis oder einen Negativtestnachweis (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test (jeweils maximal 48 Stunden alt) vorzulegen.

Des Weiteren ist eine Teilnahme nur unter Beachtung der aktuell gültigen Abstands- und Hygienevorschriften möglich. Das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder höherer Schutzstandard) ist beim Eingang und Ausgang sowie außerhalb des eigenen Sitzplatzes verpflichtend.