Regierungspräsidentin Radermacher (Mitte) übergibt den Förderbescheid
26.08.2021

Förderung für ein besonderes Denkmal in Goch

Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher besucht in Goch-Pfalzdorf ein denkmalgeschütztes Ensemble, für das sich die Menschen ganz besonders einsetzen. Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher besucht in Goch-Pfalzdorf ein denkmalgeschütztes Ensemble, für das sich die Menschen ganz besonders einsetzen.

Denn: „Ich möchte den Engagierten persönlich Danke sagen. Ohne die große Unterstützung unserer Bürgerinnen und Bürger könnten wir die historischen Bauwerke in unserer Heimat nicht erhalten“, sagt Birgitta Radermacher. Auf der Agenda ihrer Reise durch den Regierungsbezirk steht dieses Mal die Hofanlage Kirchstraße 88. Die Regierungspräsidentin kommt nicht mit leeren Händen, im Gepäck hat sie einen Förderbescheid.

Die Bau- und Sozialgeschichte machen dieses Denkmal besonders und somit förderfähig: Schon im 18. Jahrhundert entstand das Ursprungsgebäude in der Nähe der Kirche der reformierten Gemeinde als Teil der Pfälzer Siedlung. Die Pfälzer hatten ihre Heimat aus religiösen Gründen verlassen müssen. Wenn das Gemäuer sprechen könnte, könnte es interessante Geschichten der Stadtgeschichte erzählen. Denn dank zahlreicher Nutzerinnen und Nutzer gehörte es über lange Zeit zum Mittelpunkt des örtlichen Geschehens. Der erste Bürgermeister der Gemeinde Pfalzdorf wohnte hier. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts folgte dann der Anbau des Saales, in dem Hochzeiten, Trauerfeiern und zahlreiche festliche Bälle zur Kirmeszeit stattfanden. In der angrenzenden Gaststätte trafen sich die Menschen bis in die 1960er Jahre hinein zum gemütlichen Beisammensein. Selbst ein Lebensmittelladen gehörte zeitweise zu dieser Hofanlage.

Die Fördermittel sollen nun dabei helfen, die Hofanlage zu sanieren. Viel ist zu tun. Einige Beispiele: Die Dachentwässerung funktioniert nicht mehr, so dass Feuchtigkeit in das Saalgebäude eindringt. Die Nässe treibt bedauerlicherweise den Verfall voran. Fenster sind zerschlagen. Ein Bauzaun verhindert den direkten Zugang, da die Standsicherheit nicht für alle Teile als gesichert gelten kann. Die zuwendungsfähigen Kosten betragen rund 292.000 Euro. Aus dem Programm zur Denkmalförderung des Landes werden daher rund 120.000 Euro nach Goch fließen. Die Förderquote liegt bei 41 %. Radermacher erläutert: „Wenn wir über Denkmäler sprechen, sehen wir Schlösser und Burgen vor uns, von denen es auch zahlreiche schöne im Regierungsbezirk gibt. Doch die liebenswerten Häuser und Hofanlagen erzählen genauso viel über das gesellschaftliche Leben unserer Vorfahren.“