Geldscheine (Symbolbild)
16.11.2021

Kreis Viersen: Regierungspräsidentin genehmigt Kreisumlage 2021

Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher hat die Haushaltsverfügung für den Haushalt 2021 des Kreises Viersen unterzeichnet. Die Haushaltssatzung kann nun veröffentlicht werden. Gleichzeitig gab sie grünes Licht für die vom Kreistag beschlossene Kreisumlage. Der Hebesatz der Kreisumlage wird im Jahr 2021 auf 34,7 von Hundert (v.H.) festgelegt und damit gegenüber 2020 um 1,00 v.H. abgesenkt.

Wie die gesamte kommunale Familie, wurde auch der Kreis Viersen bedingt durch die Corona-Pandemie im Haushaltsjahr 2021 vor zahlreiche Herausforderungen gestellt. Die Auswirkungen der Pandemie spiegeln sich auch im Kreishaushalt wider. Während einerseits in vielen Bereichen Ertragseinbußen zu verzeichnen sind, entstehen an anderen Stellen Pandemie-bedingt höhere Aufwendungen. Für das Jahr 2021 belaufen sich diese Mehrbelastungen nach Berechnungen des Kreises Viersen auf rund 8,352 Mio. Euro. Mit Nutzung der vom Land geschaffenen Möglichkeit zur Isolierung von Corona-bedingten Mindererträgen und Mehraufwendungen sowie unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gelingt es dem Kreis, trotz eines voraussichtlich entstehenden Jahresfehlbetrages in Höhe von rund 3,043 Mio. Euro, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. 

Aber Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher ermutigt: „Ich bin angesichts der mittelfristigen Planung des Kreises Viersen zuversichtlich, dass es durch eine umsichtige Haushaltsbewirtschaftung in den nächsten Jahren gelingen wird, den Haushaltsausgleich nachhaltig zu sichern und dabei die Interessen der kreisangehörigen Kommunen im Blick zu behalten.“