Rhein-Lippe-Hafen Wesel
26.08.2021

Offenlage: GS-Recycling plant Abfallbehandlungsanlage im Hafen Wesel

Die GS-Recycling GmbH & Co. KG, Raiffeisenstraße 38 in Sonsbeck, hat mit Antrag vom 09.11.2019, zuletzt ergänzt am 02.08.2021, bei der Bezirksregierung Düsseldorf eine Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb einer Abfallbehandlungsanlage am Standort Zum Ölhafen 1 in Wesel beantragt.

Der Antragsgegenstand umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb einer Aufbereitungsanlage für Altöle und Lösungsmittel mit einer Lagerkapazität von ca. 32.000 m³ an gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen. Außerdem wird die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur Entgasung von Güterschiffen im Bereich des Hafenbeckens beantragt. Beide Anlagenteile sollen mit einer Rohrbrücke verbunden werden. Da die Rohrbrücke teilweise auf dem bestehenden Deich des Hafenbeckens errichtet werden soll, beinhaltet der Antrag auch einen Antrag auf Erteilung einer deichaufsichtlichen Genehmigung für Umbaumaßnahmen am Deich.

Daneben beantragt die GS-Recycling GmbH & Co. KG die Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für den Einbau von mineralischen Stoffen aus Bautätigkeiten bzw. aus industriellen Nebenprodukten.

Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die entsprechenden Unterlagen hierzu und der vorgelegte UVP-Bericht sind auch im UVP-Portal des Bundes unter der Adresse https://uvp-verbund.de einsehbar.

Eine Kurzbeschreibung des Vorhabens, der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Antragsunterlagen und die Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

27.08.2021 bis einschließlich 27.09.2021

an folgenden Stellen zur Einsichtnahme aus:

  • Bezirksregierung Düsseldorf, Dienstgebäude Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf, Raum 6043
  • Stadt Wesel, Rathaus, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel, Raum 355 (Rathausanbau, 3. OG)

Die Unterlagen können aufgrund der aktuellen Situation durch die Covid-19-Pandemie bei der Bezirksregierung Düsseldorf nur unter vorheriger Vereinbarung eines Termins und unter Wahrung des erforderlichen Abstandes, ggf. nur mit Tragen einer Mund-Nase-Schutzmaske sowie der zum Zeitpunkt der Auslegung geltenden Hygieneschutzvorschriften eingesehen werden.

Bei einer Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Wesel ist derzeit keine Terminvereinbarung notwendig. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass jeweils die aktuell geltenden Maßnahmen und möglichen Einschränkungen zu beachten sind und diese je nach Verlauf der Pandemie zeitnah angepasst werden können.

Zur Terminvereinbarung für eine Einsichtnahme vor Ort wenden Sie sich bitte an die jeweilige Verwaltungsstelle:

  • Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 52, Tel.: 0211 475-2419 oder per E-Mail an: martin.boehmatbrd.nrw.de (martin[dot]boehm[at]brd[dot]nrw[dot]de)
  • Stadt Wesel, Bauordnungsamt, Tel.: 0281 203-2435 oder per E-Mail an: ludger.terlindenatwesel.de (ludger[dot]terlinden[at]wesel[dot]de)

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können innerhalb der Einwendungsfrist vom 

27.08.2021 bis einschließlich 27.10.2021

schriftlich vorgebracht werden.

Die Einwendungen können an den Auslegungsorten abgegeben oder der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständiger Genehmigungsbehörde zugesendet werden.