Regionalplan Düsseldorf (Symbolbild)
20.12.2021

Regionalplanänderungen auf dem Weg

Mit sogenannten Feststellungbeschlüssen hat der Regionalrat Düsseldorf in seiner Sitzung am Donnerstag, 16.12.2021, drei Änderungsverfahren für den Regionalplan beschlossen.

In der 5. Änderung des Regionalplans sollen im Zuge des Strukturwandels neue Bereiche in der Stadt Grevenbroich und der Gemeinde Rommerskirchen als Bereiche für gewerblich- industrielle Nutzungen (GIB, ASB-GE und ASB) gesichert und erweitert werden. Die Flächen des Kraftwerkes Frimmersdorf sollen nach dessen Stilllegung als Innovations- und Technologiezentrum gewerblich-industriell nachgenutzt und zum Teil erweitert werden. Auch das Altkraftwerk in Neurath wird im Zuge des Ausstiegs aus der Braunkohleverstromung mittelfristig stillgelegt und könnte danach nachgenutzt werden. Weiterhin werden die gewerblichen Entwicklungspotenziale in der Gemeinde Rommerskirchen neu strukturiert.

Die Stadt Krefeld beabsichtigt, den östlich des Elfrather Sees bestehenden Erholungsraum gezielt weiterzuentwickeln und in Teilbereichen auch durch bauliche Ergänzungen zu stärken. Der Ausbau soll sowohl wasseraffine Nutzungen als auch landseitige Angebote für Erholung und sportliche Betätigung betreffen. Neben verschiedenen Sportanlagen, einer Wasserwacht sowie einem Campingplatz beabsichtigt die Stadt Krefeld, als zukünftige Nutzung in diesem Bereich Planungen für einen Surfpark voranzutreiben. Mit der 8. Änderung des Regionalplans werden die raumordnerischen Voraussetzungen für diese Entwicklungen geschaffen. Zu diesem Zweck wird östlich des Elfrather Sees auf einer Fläche von ca. 45 ha eine zweckgebundene Festlegung für Sport- und Erholungszwecke in den Regionalplan aufgenommen. Dreiundzwanzig am Verfahren beteiligte Institutionen sowie zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben sich mit Stellungnahmen am Verfahren beteiligt. Hierbei wurden sowohl Umweltbelange als auch allgemeinere Themen – wie beispielsweise Rohrfernleitungen im Plangebiet sowie touristische und verkehrliche Auswirkungen der Planung – diskutiert.

Mit der 9. Änderung des Regionalplans soll ein Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) umgewandelt werden. Die Stadt Neuss beabsichtigt das Pierburgareal im Barbaraviertel von einer rein gewerblichen Nutzung in eine Mischnutzung zu überführen. Aufgrund des gedeckten Wohnungsbedarfs der Stadt Neuss bedarf es außerdem eines Flächentausches. Dieser erfolgt in Neuss-Grimlinghausen als Änderung von einem ASB in Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich (AFA) mit überlagerndem Regionalen Grünzug (RGZ). Zusätzlich soll für die wegfallende Gewerbefläche auf dem Pierburgareal, die Fläche „Hammfeld II West“ als Ersatzfläche für eine gewerbliche Nutzung im Siedlungsflächenmonitoring eingetragen werden.

So geht es nun weiter: Im nächsten Schritt werden die Änderungen des Regionalplans Düsseldorf der Landesplanungsbehörde angezeigt. Wenn die Rechtsprüfung der Landesplanungsbehörde keine Einwendungen ergibt, werden die Regionalplanänderungen im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht und damit rechtskräftig.

Die Verfahrensübersicht mit Verfahrensunterlagen für die drei Regionalplanänderungen, sind auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf unter http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de unter der Rubrik „Änderungen des Regionalplans Düsseldorf (RPD)“ veröffentlicht.

https://www.brd.nrw.de/themen/planen-bauen/regionalplan/aenderungen-des-regionalplans-duesseldorf-rpd