Ärzte während einer Operation (Symbolbild) / ©Kzenon - stock.adobe.com
Brancheninformationen
Arbeitszeit in Krankenhäusern
Für die Gestaltung der Arbeitszeit in Krankenhäusern sind die Grundlagen sehr komplex. Tarifverträge und Arbeitsvertragsrichtlinien enthalten viel Spielraum für eine flexible Handhabung der Normen, um den besonderen Bedürfnissen der Patientenversorgung im gesundheitsrechtlichen Rahmen gerecht werden zu können.
Für die Gestaltung der Arbeitszeit in Krankenhäusern sind die Grundlagen sehr komplex. Tarifverträge und Arbeitsvertragsrichtlinien enthalten viel Spielraum für eine flexible Handhabung der Normen, um den besonderen Bedürfnissen der Patientenversorgung im gesundheitsrechtlichen Rahmen gerecht werden zu können.
Diese Flexibilität bedeutet im Umkehrschluss jedoch eine hohe Anforderung an die Arbeitszeitverantwortlichen zur Ermittlung der Grenzen in der Dienstplangestaltung, an denen ein Dienstplan noch gesundheits- und menschengerecht ist und keine langfristigen Schäden an der Gesundheit der Mitarbeiter hervorruft.
In den nachfolgenden Beiträgen finden Sie deshalb Hinweise zur rechtskonformen und gesundheitsgerechten Auslegung der Öffnungsklauseln in den Tarifverträgen und Arbeitsvertragsrichtlinien.
- Rechtliche Rahmenbedingungen und Interpretation der Öffnungsklauseln für eine rechtskonforme Dienstplangestaltung (Stand 13.01.2010)
- Selbstcheck zur Überprüfung der Dienstplangestaltung in den Stationen (Stand 13.01.2010)
- Hinweise zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung insbesondere zu dem Thema Arbeitszeit für betroffene Tätigkeiten bzw. Arbeitsplätze (Stand 10.05.2010)
- Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse im Gesundheitswesen und Stand der Arbeitsmedizin zur Arbeitszeitgestaltung /-auswirkung in Krankenhäusern (Stand 10.05.2010)
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