Chemikalien-Klimaschutzverordnung
- ortsfeste Kälteanlagen,
- ortsfeste Klimaanlagen,
- ortsfeste Wärmepumpen oder
- ortsfeste Brandschutzsysteme
Zertifizierung gem. § 6 Abs. 2 ChemKlimaschutzV
Gemäß § 6 Abs. 2 ChemKlimaschutzV erteilt die zuständige Behörde Unternehmen, die die Installation, Wartung, Instandhaltung, Reparatur oder Stilllegung der o.g. Einrichtungen durchführen, auf Antrag ein entsprechendes Unternehmenszertifikat.
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist in Nordrhein-Westfalen landesweit für die Erteilung der Unternehmenszertifikate nach § 6 Abs. 2 ChemKlimaschutzV zuständig.
Folgende Unterlagen und Informationen müssen dem Antrag beigefügt werden:
- vollständig ausgefüllter Antrag auf Zertifizierung von Unternehmen
- Kopie des Zertifikats gem. Art. 3 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2067 der Kategorie I bzw. II für alle angegebenen Zertifikatinhaber
- Nachweis der Zuverlässigkeit durch Vorlage des Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde gemäß § 30 Abs. 5 BZRG für alle angegebenen Zertifikatinhaber
Hinweis:
Führungszeugnisse gem. § 30 Abs. 5 BZRG (ehemals der Belegart „O“) sind durch die Sachkundigen persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei der örtlichen Meldebehörde unter Angabe der anfordernden Behörde und des Aktenzeichens (hier: Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf, AZ: 56.4 – Chemikaliensicherheit) zu beantragen.
Der Antrag auf Zertifizierung von Unternehmen ist an folgende Adresse zu richten:
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 56
Postfach 300865
40408 Düsseldorf
E-Mail: poststellebrd.nrw.de (poststelle[at]brd[dot]nrw[dot]de)
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