Klima (Symbolbild)

Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Die Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung – ChemKlimaschutzV) gilt in der Bundesrepublik Deutschland ergänzend zu der EU-F-Gase-Verordnung. Ziel dieser Verordnungen ist der Umweltschutz zur Minderung der Emissionen von fluorierten Treibhausgasen. 
Unternehmen, die die Installation, Wartung, Instandhaltung, Reparatur oder Stilllegung der nachfolgend aufgeführten Einrichtungen vornehmen, müssen gemäß der EU-F-Gase-Verordnung zertifiziert sein und Vorsorgemaßnahmen zur Verhinderung des Austretens fluorierter Treibhausgase treffen:
  • ortsfeste Kälteanlagen,
  • ortsfeste Klimaanlagen,
  • ortsfeste Wärmepumpen oder
  • ortsfeste Brandschutzsysteme
Diese Unternehmenszertifizierung wird in der Bundesrepublik Deutschland durch § 6 Abs. 2 der ChemKlimaschutzV geregelt.

Zertifizierung gem. § 6 Abs. 2 ChemKlimaschutzV

Gemäß § 6 Abs. 2 ChemKlimaschutzV erteilt die zuständige Behörde Unternehmen, die die Installation, Wartung, Instandhaltung, Reparatur oder Stilllegung der o.g. Einrichtungen durchführen, auf Antrag ein entsprechendes Unternehmenszertifikat. 

Die Bezirksregierung Düsseldorf ist in Nordrhein-Westfalen landesweit für die Erteilung der Unternehmenszertifikate nach § 6 Abs. 2 ChemKlimaschutzV zuständig. 

Folgende Unterlagen und Informationen müssen dem Antrag beigefügt werden:

  • vollständig ausgefüllter Antrag auf Zertifizierung von Unternehmen
  • Kopie des Zertifikats gem. Art. 3 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2067 der Kategorie I bzw. II für alle angegebenen Zertifikatinhaber
  • Nachweis der Zuverlässigkeit durch Vorlage des Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde gemäß § 30 Abs. 5 BZRG für alle angegebenen Zertifikatinhaber

Hinweis:

Führungszeugnisse gem. § 30 Abs. 5 BZRG (ehemals der Belegart „O“) sind durch die Sachkundigen persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei der örtlichen Meldebehörde unter Angabe der anfordernden Behörde und des Aktenzeichens (hier: Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf, AZ: 56.4 – Chemikaliensicherheit) zu beantragen.

Der Antrag auf Zertifizierung von Unternehmen ist an folgende Adresse zu richten:

Bezirksregierung Düsseldorf

Dezernat 56

Postfach 300865

40408 Düsseldorf

E-Mail: poststelleatbrd.nrw.de (poststelle[at]brd[dot]nrw[dot]de)