Verschiedenes Kinderspielzeug (Symbolbild) / ©Alekss - stock.adobe.com
Spielzeug
Spielzeug sind alle Produkte, die ausschließlich oder nicht ausschließlich dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Personen unter 14 Jahren für den Gebrauch beim Spielen verwendet zu werden.
Spielzeug sind alle Produkte, die ausschließlich oder nicht ausschließlich dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Personen unter 14 Jahren für den Gebrauch beim Spielen verwendet zu werden.
Spielzeug darf nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn die allgemeinen Sicherheitsanforderungen für Spielzeug nach § 10 der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (2. ProdSV) erfüllt sind.
Weiter hat der Hersteller
1. sicherzustellen, dass dem Spielzeug, wenn erforderlich, eine Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache beigefügt sind,
2. das Spielzeug zur Identifikation mit einer lesbaren und dauerhaften Typen-, Chargen-, Modell-, oder Seriennummer zu versehen,
3. seinen Namen und seine Kontaktanschrift auf dem Spielzeug anzugeben,
4. erforderliche Warnhinweise deutlich sichtbar, leicht lesbar und verständlich auf dem Spielzeug, auf einem Etikett oder auf der Verpackung anzubringen,
5. das CE-Kennzeichen deutlich sichtbar und dauerhaft auf dem Spielzeug, einem Etikett oder der Verpackung anzubringen.
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