Kleinmengen
Erleichterungen für Handwerksbetriebe und Privatpersonen bei der Beförderung von Gefahrgütern.
Erleichterungen für Handwerksbetriebe und Privatpersonen bei der Beförderung von Gefahrgütern
Die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) mit den Anlagen A und B des ADR (bzw. des RID für den Eisenbahnverkehr) regelt die Beförderung gefährlicher Güter auf öffentlichen Straßen auf der Schiene sowie auf den Binnenschifffahrtsstraßen. Der Transport in Lkws fällt genauso unter diese Vorschriften wie die Beförderung in Kleintransportern, Pkw und der Eisenbahn. Beförderungen mit Flugzeugen sind in anderen Spezialvorschriften geregelt.
Für Handwerker, Kleinbetriebe und Privatleute gibt es sinnvolle Ausnahmeregeln, die sich aus der Praxis entwickelt haben. Diese sind von der Art und Menge des Gefahrgutes und von der Tätigkeit desjenigen der befördert abhängig. Unternehmer sind von der Anwendung einer Reihe der Gefahrgutvorschriften ausgenommen, wenn der Gefahrguttransport für eigene Zwecke und im Zusammenhang mit der Haupttätigkeit erfolgt.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: