Beteiligung bei der Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)
Beitrag Zukunftsplaner - newsletter 2/2023 (14.06.2023)
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat am 2. Juni 2023 beschlossen, den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) zu ändern.
Ziel der Änderung ist gemäß den Verlautbarungen der Landesregierung die schnelle Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes, welches die Sicherung weiterer Flächen für die Windenergie in Nordrhein-Westfalen erfordert. Zusätzlich verfolgt die Landesregierung hiermit das Ziel, die Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen in Nordrhein-Westfalen maßvoll zu erweitern.
Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen werden im Rahmen der Änderung des LEP NRW beteiligt. Zu den genauen Fristen und Modalitäten wird auf die maßgebliche Bekanntmachung* im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen vom 7. Juni 2023 verwiesen (MBl. NRW. S. 548).
Der Regionalrat Düsseldorf hatte sich bereits in seiner Sitzung am 23. März 2023** unter TOP 12 mit der Änderung des LEP NRW – und insbesondere mit der Verteilung des Endwertes von 1,8% der NRW-Landesfläche für die Windenergienutzung auf die nordrhein-westfälischen Regionen – beschäftigt und hierzu auch eine Stellungnahme beschlossen.
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