
Externenprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses und des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10
Wichtiger Hinweis für die Zulassungen:
Eine Zulassung zur Externenprüfung ist grundsätzlich nur für Bewerberinnen und Bewerber möglich, die sowohl die Vollzeitschulpflicht (10 Schuljahre) als auch die Schulpflicht in der Sekundarstufe II erfüllt haben.
Zur Prüfung kann nur gelassen werden, wer den erstrebten Abschluss nicht besitzt.
Externenprüfungen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses (Klasse 9) oder des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 werden einmal jährlich in Zusammenarbeit mit den Schulämtern durchgeführt. Sie bestehen aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Durch die Externenprüfung wird festgestellt, ob der Bewerberin oder dem Bewerber der Hauptschulabschluss (Klasse 9) oder der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 zuerkannt werden kann.
Meldeschluss für die nächste Externenprüfung ist der 1. Februar 2022. Zu diesem Zeitpunkt müssen alle Bewerbungsunterlagen vollständig vorliegen.
Die Externenprüfungen zum Hauptschulabschluss finden mündlich und schriftlich im Bereich der Bezirksregierung Düsseldorf in der Zeit vom 9. Mai 2022 bis zum 15. Juni 2022 statt.
Die Prüfungen zum Hauptschulabschluss nach Klasse 10 in den Fächern Deutsch (11. Mai 2022) und Mathematik (17. Mai 2022) werden im Rahmen der zentralen Abschlussprüfungen durchgeführt. Die anderen Prüfungstermine werden vom Prüfungsausschuss festgelegt.
Vorbereitungen auf die Prüfungen erfolgen in eigener Verantwortung. Der Besuch von Kursen entsprechender Bildungseinrichtungen kann dabei hilfreich sein.
Anträge auf Zulassung (Bewerbungsunterlagen) zur Externenprüfung sind schriftlich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Bezirksregierung mit dem folgend verlinkten ausgefüllten Antragsformular (verzichten Sie bitte auf die Verwendung von Klarsichthüllen, Bewerbungsmappen o.ä.) zu richten:
Antragsformular
Der Antrag für die Nachprüfung der Externenprüfung ist bei der Bezirksregierung einzureichen. Der Antrag (mit Kopie des Zeugnisses) zur Nachprüfung muss bis spätestens zum 10.07.2022 vorliegen. Die Nachprüfungen findet bis zum Ende der dritten Schulwoche statt.
Antragsformular Nachprüfung
Den Externenprüfungen liegt die folgende Verordnung des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) zu Grunde:
Verordnung
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 51 Absatz 2 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen Personen, die keine öffentliche Schule oder Ersatzschule besuchen an der Externenprüfung teilnehmen können.
Bitte wenden Sie sich für Fragen und senden Sie die Unterlagen an:
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 48
Frau Kühn o.V.i.A.
Zimmer 5009
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
Tel.: 0211 475-4576
E-Mail: beatrix.kuehn [at] brd.nrw.de
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